Nach Fenstersturz einer Zweijährigen Mutter freigesprochen
Die Frau war zum Unfallzeitpunkt im Mai schwanger und hatte sich ein wenig niedergelegt. Der Vater hielt sich in einem anderen Raum auf. Die Tochter, die an dem Tag Fieber hatte, war bei ihrer Mutter und sah sich am Handy Comicvideos an. Nicht ganz klären ließ sich, ob das Fenster zu diesem Zeitpunkt geöffnet war. Die Angeklagte und ihr Mann beteuerten, es sei geschlossen gewesen. Die Zweijährige dürfte früher zwar schon versucht haben, selbst ein Fenster zu öffnen, es aber noch nie geschafft haben. Als die Frau einnickte, fiel das Kind aus dem vierten Stock in die Tiefe und erlitt dabei einen Schädelbasisbruch und Mehrfachfrakturen der Arme.
"Es war unser Fehler, wir haben nicht gut genug aufgepasst", sagte der Vater, der als Zeuge geladen war. Seine Frau stimmte dieser Aussage zu. "Ob Sie immer ausreichend aufgepasst haben, weiß ich nicht. Das müssen sie mit sich selbst ausmachen", meinte der Richter. Er kam aber zu dem Schluss, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliege und sprach die Frau frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung hätten bis zu zwei Jahre Haft gedroht.
Heuer gab es laut Zählungen der APA sowie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit in Österreich bereits mindestens 17 Fälle von Fensterstürzen, allein acht davon in Oberösterreich.
Zusammenfassung
- Nach dem Fenstersturz ihrer damals zweijährigen Tochter ist am Dienstag eine 31-jährige Mutter vom Landesgericht Linz nicht rechtskräftig freigesprochen worden.
- Die Frau hatte sich mit dem Kind im Schlafzimmer aufgehalten und dürfte eingenickt sein.
- Die Frau war zum Unfallzeitpunkt im Mai schwanger und hatte sich ein wenig niedergelegt.
- Die Tochter, die an dem Tag Fieber hatte, war bei ihrer Mutter und sah sich am Handy Comicvideos an.