Mordversuchsermittlungen - Autolenker bleibt in U-Haft
Aufgrund dieser "Amokfahrt", durch die etliche andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, geht die Staatsanwaltschaft Wels von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Beschuldigte habe selbst eingestanden, dass er Angst gehabt habe, dass schwere oder gar tödliche Unfälle passieren könnten. Er sei laut Staatsanwaltschaft aber weitergefahren, weil er befürchtete, dass er seinen Führerschein, der ihm bereits früher abgenommen worden war, noch länger nicht zurückbekommen und man ihm womöglich auch den Wagen abnehmen würde. Das Fahrzeug gehört dem 20-Jährigen, es war allerdings nicht zugelassen und die Kennzeichen hatte er vom Auto seiner Mutter entwendet.
Die Staatsanwaltschaft hat u.a. ein Kfz-Gutachten in Auftrag gegeben, zudem wurde das Handy des Beschuldigten sichergestellt und eine Blutprobe wird analysiert. Die Ermittlungen sind noch am Laufen. Der 20-Jährige ist seit 6. Februar in Untersuchungshaft, die am Mittwoch für einen Monat fortgesetzt wurde.
Der Mann hatte sich übrigens auch bei seiner Festnahme eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, allerdings zu Fuß: Als die Beamten mit einer Festnahmeanordnung vor der Tür standen, flüchtete er über den Balkon, wurde aber wenig später gestellt.
Zusammenfassung
- Ein 20-jähriger Autofahrer bleibt bis zum 19. März in Untersuchungshaft, da die Staatsanwaltschaft Wels wegen mehrfachen Mordversuchs ermittelt.
- In der Nacht auf den 31. Januar lieferte er sich auf der B1 bei Wels-West eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der Insassen von 20 anderen Fahrzeugen gefährdet und fünf Personen verletzt wurden.
- Der Beschuldigte hatte Angst vor schweren Unfällen, fuhr aber weiter, da er befürchtete, seinen bereits zuvor abgenommenen Führerschein und sein Auto zu verlieren.