Mordversuch an Ehefrau in Linz: 15 Jahre Haft
Der Staatsanwalt hatte die Höchststrafe verlangt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hatte sich sinngemäß damit verteidigt, dass er als orientalisch geprägter Mann eine Demütigung durch seine Frau nur schwer verkraftet habe.
Mehrere Stiche in den Hals
Der Syrer soll seine Frau bei einem Streit mit einem Teppichmesser mehrmals in den Hals gestochen haben. Die 41-Jährige überlebte nur dank einer Kette glücklicher Umstände und einiger couragierter Personen, die einschritten und den Angreifer unter erheblichem eigenen Risiko außer Gefecht setzten: Ein Geistlicher versuchte, ihn zum Aufgeben zu bewegen und wurde vom Angeklagten selbst mit dem Messer zum Zurückweichen genötigt, eine Frau sprang dem rabiaten 52-Jährigen in den Rücken - "Wir konnten doch nicht zulassen, dass er sie absticht", meinte sie vor Gericht. Die Mannschaft eines zufällig vorbeikommenden Krankenwagens sowie medizinisch kundige Passanten leisteten rasch Erste Hilfe.
Motiv der Tat sei Eifersucht gewesen, weil die Frau mit anderen Männern über Social Media Kontakt gehabt habe, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger meinte, was das Motiv angehe, müsse man den kulturellen Hintergrund sehen. Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht. Er bezeichnete sich als "sehr liberal", meinte aber gleichzeitig, dass seine Frau nicht zu Fremden Kontakt haben dürfe und "Hochverrat" begangen habe.
Kann arabische Kultur nicht abschütteln
Laut dem psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner ist der Angeklagte zurechnungs- und schuldfähig. Für die von ihm behaupteten Erinnerungslücken gebe es keine medizinische Erklärung, außer dass er sich nicht erinnern wolle. Er respektiere die österreichischen Gesetze "nach außen, aber nicht im innerfamiliären Bereich", so die Gutachterin. Es sei davon auszugehen, dass er dieses Muster auch in künftigen Beziehungen fortsetzen werde.
Es gebe "einen Unterschied zwischen unseren Verhältnissen und den Verhältnissen in Österreich", konterte der Angeklagte. In der arabischen Welt sei es verboten, dass eine verheiratete Frau Kontakt mit einem anderen Mann habe. Und er könne "die Kultur, die ich mitbekommen habe, nicht in sechs Jahren in Österreich" abschütteln. Nach längerem Disput mit der Richterin über Frauenrechte räumte er kleinlaut ein, dass man auch in Syrien seine Frau nicht misshandeln dürfe, sondern sich scheiden lassen müsse, wenn die Beziehung nicht mehr funktioniere.
Staatsanwalt sah Tötungsabsicht
Für den Staatsanwalt stand fest, dass der Angeklagte eine Tötungsabsicht "und sogar einen Tötungsvorsatz" gehabt habe. Das zeige allein schon das Verletzungsmuster - die Frau des Syrers hatte u.a. sehr tiefe Stich- und Schnittverletzungen am Hals erlitten. Der Ankläger hatte die Höchststrafe gefordert. Der Verteidiger hatte hingegen "am ehesten einen versuchten Totschlag" oder sogar nur eine absichtlich schwere Körperverletzung gesehen.
Die Geschworenen entschieden mit 7 zu 1 auf Mordversuch. Zudem wurde der Mann der Nötigung (einstimmig) schuldig gesprochen, weil er den Pfarrer mit dem Messer zurückgedrängt hatte. Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren bzw. lebenslang wurde er zu 15 Jahren verurteilt. Mildernd wurden Unbescholtenheit und, dass es bei einem Versuch geblieben ist, gewertet. Ein reumütiges Geständnis "konnten wir nicht sehen", so die Vorsitzende bei der Urteilsbegründung. Erschwerend wurden das Verwenden einer Waffe, dass sich die Tat gegen eine Angehörige richtete, und, dass ein Verbrechen und ein Vergehen zusammenkamen, gewertet. Der Mann muss seiner Frau 10.000 Euro Schadenersatz zahlen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.
Zusammenfassung
- Ein 52-jähriger Syrer, der im Mai auf der Oberen Donaulände in Linz seine Frau niedergestochen haben soll, ist am Mittwoch wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
- Der Staatsanwalt hatte die Höchststrafe verlangt. Das Urteil ist rechtskräftig.
- Motiv der Tat sei Eifersucht gewesen, weil die Frau mit anderen Männern über Social Media Kontakt gehabt habe.
- Laut dem psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner ist der Angeklagte zurechnungs- und schuldfähig.