Mildes Urteil für Studentin nach Messerstich
Schuldig erkannt wurde die Angeklagte wegen schwerer Körperverletzung. Zudem muss sie ihrer ehemaligen Lebensgefährtin eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 2.400 Euro leisten. Die Frau nahm nach Rücksprache mit Verteidigerin Anita Schattner das Urteil an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Ich war nie gut genug", hatte die 27-Jährige einem Schöffensenat ihre Beziehung zur um vier Jahre jüngeren Frau beschrieben. "Sie hat nie zugegeben, dass sie auf blonde Frauen steht, dass sie die besser findet." Immer wieder kam es deshalb zu Streitereien und Eifersuchtsszenen, die Anfang Mai in der verfahrensgegenständlichen Gewalttat mündeten.
Die Anklage lautete nicht auf versuchten Mord, obwohl die 27-Jährige mit gleich zwei Messern auf ihre Partnerin losging. Der Stich in die Brust sei "mit geringer Wucht" ausgeführt worden, so dass die Klinge "in geringer Tiefe" in den Körper der 23-Jährigen eindrang, begründete der Staatsanwalt, weshalb er der bisher Unbescholtenen absichtliche schwere Körperverletzung vorwarf. Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp schloss bei der Erörterung seines Gutachtens "ein vorsätzliches heftiges Zustechen" aus. Der Stichkanal habe eine Länge von drei Zentimetern erreicht, sagte der Sachverständige.
Die 27-Jährige war in dieser Sache nicht in U-Haft genommen worden, obwohl die Anklage auch vorangegangene gefährliche Drohungen mit einem Messer und weitere Körperverletzungen - die Angeklagte hatte ihrer Lebensgefährtin ein Mal Stöckelschuhe, ein anderes Mal eine Metallflasche auf den Kopf geschlagen, was in beiden Fällen Platzwunden zur Folge hatte - umfasste. Es wurde im Vorfeld auch kein psychiatrisches Gutachten zur Gefährlichkeit der nach Angaben von Verteidigerin Schattner "rasend eifersüchtigen" Frau eingeholt.
Dabei erklärte die 27-Jährige in ihrer Beschuldigteneinvernahme: "Ich war im Wahn." Sie habe "in der Zeit ein anderes Wirklichkeitsbild" gehabt: "Das hatte ich früher öfter." Während ihre nunmehrige Ex-Partnerin nach der Messer-Attacke im Spital versorgt wurde, habe sie sich in einer psychiatrischen Krankenanstalt stationär aufnehmen lassen. Seither befinde sie sich in Therapie und nehme Medikamente, offenbarte die Angeklagte.
Nach einem insgesamt zweiwöchigen stationären Aufenthalt war der 27-Jährigen eine "instabile Persönlichkeitsstörung" bescheinigt worden. Zuletzt sollen ihr Depressionen zu schaffen gemacht haben.
Die beiden Frauen hatten einander 2021 beim Rugby-Spielen kennengelernt. Aus einem One-Night-Stand entwickelte sich eine Liebesbeziehung, im Oktober 2021 zog man zusammen in eine WG. Das ging nicht gut, wie die 23-Jährige - ebenfalls eine Studentin - dem Gericht darlegte: "Wir waren oft voneinander genervt." Ursächlich dafür war die - aus Sicht der Zeugin unbegründete - Eifersucht der 27-Jährigen. Diese habe ihr ständig eine Affäre mit einer anderen Frau unterstellt, auf die sie aber "nie gestanden" sei. Ihre damalige Freundin sei auch immer von "Betrug" ausgegangen, sobald sie mit anderen Frauen kommunizierte.
Die Angeklagte beharrte demgegenüber darauf, ihre nunmehrige Ex-Partnerin habe ihr "nie die Wahrheit gesagt. Sie hat mich immer angelogen". Sie wisse, dass die 27-Jährige "Blonde für bessere Menschen hält". Sie habe sich deshalb sogar die Haare blond gefärbt. Gebracht habe das aber nichts. "Sie hat gesagt, das ist unauthentisch", berichtete die 27-Jährige: "Dann bin ich eskaliert, hab' die Messer genommen und geschrien, dass sie sie Wahrheit sagen soll." Mit dem einen Messer habe sie ihrer Partnerin ins Bein geschnitten: "Ich wollte sie erschrecken." Zum Stich in die Brust gab die Angeklagte an: "Ich wollte sie nur erschrecken, ich bin nur so rausgefahren. Aber sie ist nicht zurückgegangen. Da hab' ich sie halt geschnitten."
Auf die Frage des vorsitzenden Richters, ob die Beziehung nun "erledigt" sei, kam von der 27-Jährigen nach einer längeren Pause ein zögerliches "Ja". Allerdings folge ihr ihre Ex-Freundin auf Instagram, fügte sie hinzu.
Zusammenfassung
- Die Frau nahm nach Rücksprache mit Verteidigerin Anita Schattner das Urteil an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.