APA/ROLAND SCHLAGER

Maskenpflicht auf Großglockner-Hochalpenstraße

Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat am Freitagabend noch zwei neue Verordnungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Abstand von einem Meter erlassen: Betroffen sind ab Samstag der Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und Kaiser-Franz-Josefs-Höhe. Der Mund-Nasen-Schutz ist außerdem auch beim Gmündner Kunsthandwerksmarkt, der noch bis Sonntag stattfindet, Pflicht.

Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat am Freitagabend noch zwei neue Verordnungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Abstand von einem Meter erlassen: Betroffen sind ab Samstag der Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und Kaiser-Franz-Josefs-Höhe. Der Mund-Nasen-Schutz ist außerdem auch beim Gmündner Kunsthandwerksmarkt, der noch bis Sonntag stattfindet, Pflicht.

Durch das Tragen der Masken und den Abstand soll die Verbreitung des Coronavirus verhindert werden. Die Vorschrift in Heiligenblut gilt von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die genauen Orte sind der Ausstellungsbereich auf der Passhöhe Hochtor, bei der Wilhelm-Swarovski-Beobachtungswarte, Ausstellungsbereiche im Besucherzentrum sowie der Aussichtsplattform Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie auf sämtlichen befestigten Wegen, Straßen und Parkflächen ab der Ausfahrt der letzten Galerie der Großglockner-Hochalpenstraße/Gletscherstraße. Der Abstand von einem Meter darf nur von Menschen, die im selben Haushalt leben, unterschritten werden.

Beim Gmündner Kunsthandwerksmarkt gilt die Maskenpflicht an beiden Tagen jeweils von 8.00 Uhr bis Mitternacht und zwar am Hauptplatz, in der Kirchgasse, Hintere Gasse sowie auf der südlichen Zufahrtsstraße von Gries ab der Lieserbrücke. Die Verpflichtung gelte nicht für das Betreten des Kundenbereichs des Gastgewerbes, von Beherbergungsbetrieben sowie sonstiger Betriebsstätten. Außerdem müssen Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im Falle beider Verordnungen keine Maske tragen.

ribbon Zusammenfassung
  • Durch das Tragen der Masken und den Abstand soll die Verbreitung des Coronavirus verhindert werden.
  • Die Vorschrift in Heiligenblut gilt von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr.