Maske verweigert: Prozess um Anti-Corona-Aktivist Rutter vertagt
Für einigen Wirbel hat am Freitag der Ex-Politiker und Anti-Corona-Aktivist Martin Rutter gesorgt, der sich wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt am Wiener Landesgericht verantworten hätte müssen. Rutter weigerte sich, eine FFP2-Maske aufzusetzen, die im Gerichtsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie zwingend vorgeschrieben ist. Weil er auch einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz und ein Schild aus Plexiglas ablehnte, wurde er von der Security nicht eingelassen.
Rutter-Verteidiger legt Attest vor
Zeitgleich legte sein Verteidiger Michael Drexler im Gerichtssaal ein ärztliches Attest vor, demzufolge Rutter "das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung" aus gesundheitlichen Gründen "unzumutbar" sei". Zusätzlich händigte Drexler Richterin Petra Sattlberger einen mit 29. April datierten Antigen-Test aus, der Rutter ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 bescheinigte. "Der ist weniger als 48 Stunden alt. Er kann niemanden anstecken", führte der Verteidiger ins Treffen.
Die Richterin machte dessen ungeachtet keine Ausnahme von der Maskenregelung. In Bezug auf die vorgelegte Befreiung meinte sie sinngemäß, sie könne sich nicht vorstellen, dass sich die behauptete Gesundheitsgefahr für Rutter auch auf Gesichtsvisiere erstrecke. Sie vertagte daher die Hauptverhandlung zur Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, mit dem Rutters Vorbringen überprüft werden soll.
Rutter weist Vorwürfe zurück
"Die Vorwürfe sind absolut haltlos. Ich kämpfe mit Mund und Hirn gegen die Maßnahmen der Regierung und nicht mit Händen und Fäusten gegen Polizisten", betonte der Ex-Politiker, der von 2013 bis 2018 dem Kärntner Landtag angehörte, vor dem Landesgericht gegenüber Journalisten. Dutzende Sympathisanten hatten ihn zum Gericht begleitet, vor dem Grauen Haus wurde eine Kundgebung abgehalten. Medienvertretern wurde teilweise mit Feindseligkeit begegnet.
Die von Rutters Rechtsvertreter vorgelegte "Maskenbefreiung" hatte ein aus Wien stammender, zuletzt in Bad Aussee praktizierender "Arzt für psychosomatische und psychotherapeutische Arbeits- und Allgemeinmedizin" ausgestellt, wie der dem Gericht vorgelegten Bescheinigung zu entnehmen ist. Die Ärztekammer hatte gegen den Mediziner allerdings schon im vergangenen Herbst ein Disziplinarverfahren eingeleitet und ein Berufsverbot ausgesprochen. Der Mann stellte - eigenen Angaben zufolge hundertfach - online Maskenbefreiungen aus, wobei er dafür auch auf Facebook warb. Der Mediziner nahm Medienberichten zufolge auch selbst an Anti-Corona-Demonstrationen teil und tat sich als Gegner der Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus hervor.
Die Bescheinigung für Ritter ist mit 1. September 2020 datiert. Sie hat folgenden Wortlaut: "Hiermit bestätige ich, dass das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung für die oben genannte Person (Rutter, Anm.) aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert, wissenschaftlich belegbar gesundheitsschädlich und im Sinne der Psychohygiene traumatisierend und damit unzumutbar ist".
Rutter soll Polizei an Amtshandlung gehindert haben
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen vor, er habe am 31. Jänner bei einer Großdemo gegen die Corona-Maßnahmen in Wien den Versuch unternommen, Polizeibeamte mit Gewalt an einer Amtshandlung zu hindern. Konkret geht es darum, dass bei Rutter eine Identitätsfeststellung vorgenommen werden sollte. Dem widersetze er sich laut Strafantrag, indem er einem Beamten einen Stoß versetzte. Rutter stellt das in Abrede. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Martin Rutter ist vor wenigen Wochen am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung zu bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er sich auf seinem Facebook-Account abfällig über Homosexuelle geäußert hatte. Damals trug der Ex-Politiker (Grüne, Team Stronach/Team Kärnten, zuletzt BZÖ) während der gesamten Verhandlung eine FFP2-Maske.
Zusammenfassung
- Am Freitag hätte sich der Anti-Corona-Aktivist Martin Rutter wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht verantworten müssen.
- Da er das Tragen einer Maske verweigerte, wurde er nicht ins Gerichtsgebäude eingelassen.
- Zeitgleich legte sein Verteidiger Michael Drexler im Gerichtssaal ein ärztliches Attest vor, demzufolge Rutter "das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung" aus gesundheitlichen Gründen "unzumutbar" sei".
- Zusätzlich händigte Drexler Richterin Petra Sattlberger einen mit 29. April datierten Antigen-Test aus, der Rutter ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 bescheinigte.
- Die Richterin machte dessen ungeachtet keine Ausnahme von der Maskenregelung und vertagte die Verhandlung.
- Es gilt die Unschuldungsvermutung.