Mann schoss Bruder im Bezirk Baden irrtümlich ins Gesäß
Weil das Opfer zunächst eine Selbstverletzung angegeben hatte, erwarten die Männer nun Anzeigen, teilte die Landespolizeidirektion Niederösterreich am Dienstag mit. Vorläufige Waffenverbote wurden ausgesprochen, eine illegale Pistole und eine nicht registrierte Pump-Gun sichergestellt.
Der 50-Jährige hatte am vergangenen Mittwochabend die Wiener Klinik Floridsdorf aufgesucht. Laut Polizei gab er an, dass er sich mit seiner Pistole selbst verletzt habe. Die Waffe besitzt der Wiener legal. Wegen des Verletzungsbildes und der nicht schlüssigen Angaben wurde auch der 46-Jährige, der seinen Bruder ins Krankenhaus gebracht hatte, zu dem Vorfall befragt.
Laut Polizei stellte sich heraus, dass der Jüngere versucht haben dürfte, seine illegale Pistole in den Holster des Bruders zu stecken. Dabei löste sich ein Schuss und traf den 50-Jährigen im Gesäßbereich.
Die Selbstverletzung sollen die Männer angegeben haben, um etwaige straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen abzuwenden. Wegen der Tatortzuständigkeit übernahmen Beamte des Landeskriminalamtes Niederösterreich die weiteren Erhebungen. An der Wohnanschrift des 46-Jährigen wurden neben der verwendeten Faustfeuerwaffe und der Pump-Gun auch verschiedene Munitionsteile vorgefunden. Beamte der Landespolizeidirektion Wien stellten die Pistole des 50-Jährigen an dessen Wohnadresse sicher. Das Duo wurde der Staatsanwaltschaft St. Pölten und der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat angezeigt.
Zusammenfassung
- Weil das Opfer zunächst eine Selbstverletzung angegeben hatte, erwarten die Männer nun Anzeigen, teilte die Landespolizeidirektion Niederösterreich am Dienstag mit.
- Vorläufige Waffenverbote wurden ausgesprochen, eine illegale Pistole und eine nicht registrierte Pump-Gun sichergestellt.
- Laut Polizei stellte sich heraus, dass der Jüngere versucht haben dürfte, seine illegale Pistole in den Holster des Bruders zu stecken.