Malaria-Tote in Kärnten - Rotkreuz-Ermittlung eingestellt
In seinem Fall wird im Juni ein Gutachten erwartet, sagte Kitz. Zusätzlich läuft in der Angelegenheit noch ein Zivilverfahren von Hinterbliebenen der 2019 an Malaria verstorbenen Kärntnerin. Die 84-Jährige hatte bei einer Hüftoperation eine Blutkonserve erhalten. Dabei infizierte sie sich mit der Krankheit. Die Blutspenderin hatte verschwiegen, dass sie kurz zuvor in einem Malaria-Gebiet gewesen war.
Als die Spenderin selbst erkrankte, soll sie dem Rettungsfahrer von ihrer Blutspende erzählt haben. Dieser habe die Information aber nicht weitergeleitet, so der Vorwurf. Die Spenderin wurde in der Folge rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zivilrechtlich fordern die Angehörigen 33.800 Euro von der Spenderin, dem Roten Kreuz und einem Mitarbeiter. Das Verfahren soll im Juni fortgesetzt werden.
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltsschaft Klagenfurt hat ihre Ermittlungen gegen das Rote Kreuz nach einem Malaria-Todesfall wegen einer verseuchten Blutkonserve eingestellt.
- Behördensprecher Markus Kitz bestätigte am Mittwoch auf APA-Anfrage einen Bericht der "Kronen Zeitung".
- Zivilrechtlich fordern die Angehörigen 33.800 Euro von der Spenderin, dem Roten Kreuz und einem Mitarbeiter.
- Das Verfahren soll im Juni fortgesetzt werden.