APA/ROLAND SCHLAGER

Bedingte Strafe für Teichtmeister: "Wir folgen nicht dem Ruf der Straße"

Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister hat beim Prozess am Wiener Landesgericht am Dienstag Besitz und Herstellung von zehntausenden Kindesmissbrauchsdarstellungen gestanden. Eine zweijährige Haftstrafe und die Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurden ihm bedingt nachgesehen.

Schon am Wochenende marschierten vor dem Haus von Teichtmeisters Mutter Demonstrant:innen auf. Dort und auch am Dienstag vor dem Wiener Landesgericht schleppten die selbsternannten Kinderschützer:innen, viele von ihnen der rechten Szene zuzuordnen, einen Galgen mit.

Doch der Schöffensenat um Richter Stefan Apostol ließ sich vom Mob nicht treiben. Der Prozess wurde sachlich geführt. Etwaigen Zwischenrufern kündigte der Richter mehrmals das Entfernen durch die Polizei an. Dutzende Beamte sicherten den Prozess im und um das Landesgericht, wo circa 50 Personen demonstrierten.

"Wir folgen hier nicht dem Ruf der Straße", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung und sprach davor die Demonstrant:innen sogar direkt an: Sie würde der eigenen Sache nicht dienen. Denn soziale Ächtung und Vorverurteilung würden sich unter anderem mildernd auf das Urteil auswirken.

"Niemand sucht sich aus, dass er pädophil ist", betonte der Richter. Es gehe aber darum, zu erkennen, dass man pädophil ist und sich behandeln lässt. Teichtmeister sei von Beginn an geständig und sei seit zwei Jahren in Therapie.

Strenge Auflagen

Unter strengen Auflagen durfte der Schauspieler den Gerichtssaal also als freier Mann verlassen. Der 43-Jährige bekam sowohl die zweijährige Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Die befürchteten Zwischenrufe oder gar Störaktionen blieben aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwältin Julia Kalmar, die eine dreijährige Haftstrafe und die Unterbringung im Maßnahmenvollzug forderte, gab keine Erklärung ab.

Teichtmeister legte Geständnis ab

Teichtmeister, der sich im Prozess schuldig bekannte, sagte, dass er mittlerweile einsehe, dass hinter jeder Datei Missbrauch an echten Kindern stecke. Er und seine Anwälte Philipp Wolm und Rudolf Mayer betonten mehrmals, dass sich Teichtmeister seit zwei Jahren bereits in Therapie befinde.

Die Fortsetzung der Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll, wurden ihm vom Gericht als Bedingung für die bedingte Strafe vorgeschrieben. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte, weil Therapie auf freiem Fuß besser funtionieren könne. 

"Sie haben ein Damoklesschwert über sich hängen", mahnte der Richter Teichtmeister aber.

Detailreiche Gewaltfantasien

Die Staatsanwaltschaft warf dem Ex-Burgschauspieler ursprünglich vor, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern abgespeichert zu haben.

Richter Apostol ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt. Auch deshalb kam es beim Prozess zu einer Verzögerung.

Beim Prozess wurden die Transkripte von Texten, die Teichtmeister zu den Bildern schrieb, verlesen. Es handelte sich um detailreiche Gewaltfantasien gegenüber Kindern. Außerdem soll Teichtmeister in seinen Notizen auch eine Einkaufsliste für Kostüme und Peitschen für Kindern verfasst haben.

Teichtmeister nach Urteil "erleichtert"

Teichtmeister gab - vom Richter damit konfrontiert - zu, diese Texte seien "schrecklich", es handle sich um "verdichtete Grauslichkeiten". "Es ist für mich sehr erschreckend zu hören, was ich geschrieben und gemacht habe. Ich bereue ehrlich und zutiefst, was ich getan habe. Ich entschuldige mich bei allen Menschen, die sich von mir verletzt fühlen, die verletzt sind und die sich verraten fühlen", sagte er. Die Frage der Staatsanwältin, ob er pädophil sei, beantwortete Teichtmeister mit einem "Ja".

Drei Gramm Kokain pro Tag

"Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat", schilderte der Schauspieler. "Das Problem" - das Beschaffen des verbotenen Materials - sei seit 2008 "virulent geworden und vollkommen eskaliert". Er habe "dazwischen Phasen der Helle und der Selbsterkenntnis, dass das falsch ist" gehabt, diese aber "weggedrückt".

Dabei habe er gewusst, dass er mit dem Beschaffen vom verbotenem Material - vor allem im Darknet - "meine Karriere gefährde".

In den Jahren 2020 und 2021 habe er teils drei Gramm Kokain pro Tag konsumiert und sei nie nüchtern gewesen. Er sei zu dieser Zeit – während Corona – als Schauspieler nicht gefragt gewesen und habe mit den Drogen und den Missbrauchsdarstellungen Machtlosigkeit kompensieren wollen. Er deutete auch an, selbst als Kind Opfer von Gewalt geworden zu sein.

In fünf Jahren sehe er sich "in einer verfestigten Therapie und in einem aufrechten Arbeitsverhältnis", sagte Teichtmeister dem Richter. Auf die Bühne zurückkehren wolle er nicht, er sei aber auch ausgebildeter Kultur-Manager. Laut eigenen Angaben habe er schon ein Angebot, sei aber bereit, "jede Arbeit" anzunehmen.

Demonstranten angezeigt

Wegen des Galgens und mutmaßlich anderer gewaltverherrlichender Symbole wurden die Demonstrant:innen übrigens von den Anwält:innen Manfred Arbacher-Stöger und Elisabeth Thaler zur Anzeige gebracht. Teichtmeister verließ das Gericht unerkannt.

Der Liveblog zum Nachlesen:

Liveblog

Florian Teichtmeister vor Gericht

ribbon Zusammenfassung
  • Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister gestand heute vor Gericht Besitz und Herstellung zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen.
  • Der 43-Jährige bekam sowohl die zweijährige Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
  • Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll.