Killerhund-Attacke: Besitzerin von "Elmo" muss vor Gericht
Anfang Oktober wurde eine 60-jährige Joggerin in Oberösterreich von den drei Hunden ihrer Nachbarin getötet. Dabei handelte es sich um die Rasse American Staffordshire Terrier. Seitdem wird um Kampfhunde-Haltung und Sicherheit diskutiert, auch das Tierschutzgesetz wird nun reformiert.
Am Mittwoch wurde nun bekannt, dass die Hundebesitzerin vor Gericht muss. Der Tatbestand im Strafantrag lautet "grob fahrlässige Törung", bestätigt das Gericht gegenüber PULS 24. Vorgeworfen wird der Frau, dass sie ihre Hunde nicht ausreichend unter Kontrolle hatte und auch nicht in der Lage gewesen sei, sie vom Opfer zu entfernen.
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Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Linzer Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass alle drei Hunde zugebissen haben, das hatten entsprechende DNA-Untersuchungen an der Leiche ergeben.
Die Hundehalterin hatte zuvor behauptet, nur einer der drei Hunde - Staffordshire Terrier "Elmo" - habe zugebissen, die anderen beiden hätten einen Maulkorb getragen.
Über die Besitzerin wurde ein Hundehalteverbot verhängt, das sie zwischenzeitlich anfechten wollte. Die Hunde wurden ihr abgenommen und teilweise bereits eingeschläfert.
Die Verhandlung wird am 7. März am Landesgericht Linz stattfinden.
Galerie: Die Hunde-Attacke auf die oberösterreichische Joggerin
Zusammenfassung
- Brisante Wendung im Fall rund um die Hundebesitzerin, deren Hunde eine Joggerin getötet haben.
- Am 7. März wird sie vor Gericht stehen, vorgeworfen wird ihr grob fahrlässige Tötung.