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Kärntner wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt

Wegen versuchter Vergewaltigung ist ein 32-jähriger Kärntner am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, im vergangenen Juli eine 16-Jährige auf einem Kirchtag am Verlassen eines Autos gehindert, im Würgegriff festgehalten und unsittlich berührt zu haben. Nur durch das rasche Einschreiten zweier Zeugen konnte Schlimmeres verhindert werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Mädchen schilderte in einer kontradiktorischen Einvernahme die Geschehnisse. Sie sei am Kirchtag mit dem 32-Jährigen ins Gespräch gekommen. Nachdem er ihr ein Bild seines Porsches gezeigt und sie auf eine Spritztour eingeladen hatte, hätte sie sich überreden lassen, mit ihm nach Hause zu gehen. Das Haus hätte er ihr gezeigt, Porsche gab es keinen. Als sie wieder zum Fest zurückwollte, hätte er sie in einem VW zurückgefahren, allerdings nur bis zur nahe gelegenen Volksschule.

Wie Staatsanwältin Krenare Fida erläuterte, wollte das Opfer aus dem Auto flüchten, der Mann hielt die junge Frau davon ab. Beide stürzten dabei aus dem Fahrzeug. Er fixierte die 16-Jährige in einer Halsklammer und versuchte mehrfach, sie am Schreien zu hindern. Wie das Mädchen ausführte, wurde sie von dem Mann hinter einen Busch gezogen. Fida stellte fest: "Dass es nicht zur Vollendung der Tat gekommen ist, liegt nicht daran, dass der Angeklagte das nicht wollte, sondern daran, dass das Mädchen nicht aufgehört hat, sich zu verteidigen, indem sie um Hilfe schrie."

Zwei Zeugen, die im Auto vorbeifuhren, hörten die Hilfeschreie und gingen dazwischen. Vor Gericht äußerte sich die 21-jährige Zeugin: "Als ich ankam, hielt der Angeklagte das Mädchen im Schwitzkasten. Sie hat panisch um Hilfe geschrien." Losgelassen hätte der 32-Jährige das Mädchen erst, als auch ihr Freund aus dem Auto ausgestiegen sei. Dieser ergänzte: "Für mich war klar, dass der Mann versucht hatte, das Mädchen zu vergewaltigen." Die Betroffene sagte dazu: "Ich habe gedacht, dass ich jetzt sterben werde."

Der Angeklagte versuchte sein Verhalten damit zu erklären, dass er lediglich das Handy des Mädchens ergreifen wollte, weil er befürchtete, dass es peinliche Fotos und Videos von ihm gemacht hätte. Er beteuerte vor Gericht seine Unschuld. "So etwas würde ich nie machen!" Er hätte eine Freundin, die zu dem Zeitpunkt schon hochschwanger mit seinem ersten Kind gewesen sei. Verteidiger Hans Gradischnig meinte: "Wenn sich ein angetrunkenes Mädchen allein bei ihm zuhause befindet, wäre es doch naheliegend, dass er dort etwas versucht, als er ungestört ist - aber es passierte nichts."

Richter Gernot Kugi nannte als Erschwerungsgrund den Altersunterschied: "Sie sind 32 Jahre alt, das Mädchen 16. Und Sie haben das Mädchen nicht einmal gleich losgelassen, als Zeugen einschritten." Bei einem möglichen Strafrahmen von zwei bis zehn Jahren sollen die zweieinhalb Jahre unbedingt auch als Abschreckung für andere dienen. Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 32-jähriger Mann aus Kärnten wurde wegen versuchter Vergewaltigung einer 16-Jährigen zu 30 Monaten Haft verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Juli auf einem Kirchtag, als der Mann das Mädchen im Würgegriff festhielt.
  • Zwei Zeugen hörten die Hilfeschreie des Mädchens und griffen ein, wodurch Schlimmeres verhindert wurde. Der Angeklagte ließ das Mädchen erst los, als die Zeugen einschritten.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hat. Der Richter hob den Altersunterschied als erschwerenden Umstand hervor.