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Insolvenzverfahren gegen Starkoch Schuhbeck

Starkoch Alfons Schuhbeck muss sich nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nun auch einem Insolvenzverfahren stellen.

Das Amtsgericht München hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des 74-Jährigen eröffnet, wie der Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann am Donnerstag mitteilte. Ein Sprecher von Schuhbeck bat auf Anfrage "um Verständnis, wenn wir das derzeit nicht kommentieren können".

Zahlungsunfähigkeit

Grund für das Verfahren ist Zahlungsunfähigkeit, wie es in der offiziellen Insolvenzbekanntmachung heißt, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Nach Angaben Pohlmanns wurde das Verfahren eröffnet, nachdem im Dezember ein Insolvenzantrag gestellt worden war. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung wurde laut Bekanntmachung auf den 13. September festgelegt.

Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung

Schuhbeck war im Oktober 2022 vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Im Juni 2023 bestätigte dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil weitgehend.

Schuhbeck hatte Rechtsmittel eingelegt. Dem BGH zufolge muss das Landgericht München I allerdings zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln. Unklar blieb, wann er seine Haft antreten muss.

ribbon Zusammenfassung
  • Starkoch Alfons Schuhbeck muss sich nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nun auch einem Insolvenzverfahren stellen.
  • Das Amtsgericht München hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des 74-Jährigen eröffnet, wie der Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann am Donnerstag mitteilte.
  • Schuhbeck war im Oktober 2022 vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.