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Grazer Polizei entlässt falschen Verdächtigen

Bei der Festnahme zweier mutmaßlicher Einbrecher in Graz ist es vergangene Woche zu einer Verwechslung gekommen: Polizisten haben den falschen Mann freigelassen und seinen Komplizen, der eigentlich nur auf freiem Fuß angezeigt wurde, in die Justizanstalt-Jakomini bringen wollen. Obwohl kurz nach der Entlassung aus dem Polizeianhaltezentrum eine Fahndung nach dem Verdächtigen eingeleitet wurde, konnte dieser bisher nicht gefunden werden, hieß es am Donnerstag.

Die beiden Männer aus Ungarn, einer 37 und der andere 47 Jahre alt, waren in der Vorwoche einer Streife bei der Fahrzeugkontrolle aufgefallen. Sie wollten Gegenstände zwischen Beifahrersitz und Mittelarmlehne verbergen. Dabei handelte es sich - wie sich dann herausstellte - um eine gestohlene Bankomatkarte sowie um einen Zettel, auf dem die Anleitung zur Deaktivierung einer Hausalarmanlage beschrieben war. Die Ermittlungen ergaben, dass die Männer zumindest einen Einbruchsdiebstahl und einen Einschleichdiebstahl in Graz begangen haben dürften.

Die beiden Ungarn wurden festgenommen und zunächst ins Polizeianhaltezentrum gebracht. Einer der beiden sollte dann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz entlassen werden, während der andere in die Justizanstalt Graz-Jakomini gebracht werden sollte. Doch die Beamten verwechselten die beiden Männer: Es wurde der falsche Verdächtige entlassen. Als Begründung nannte die Exekutive am Donnerstag in einer Aussendung sprachliche Barrieren, optische Ähnlichkeit der beiden Verdächtigen und dieselbe Staatsbürgerschaft.

"Die Verwechslung fiel den Beamten bereits kurz nach der Entlassung auf, woraufhin sofort die eigentlich freizulassende Person enthaftet und eine Fahndung nach dem irrtümlich freigelassenen Komplizen eingeleitet wurde", hieß es weiter. Diese war bisher aber erfolglos. Von dem Mann gehe allerdings keinerlei erkennbare Gefahr aus.

Aufgrund des Vorfalls seien interne Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Sensibilisierung und ein Sechs-Augen-Prinzip, gesetzt. "Darüber hinaus werden umfangreiche Erhebungen durchgeführt und Abläufe evaluiert, um das Fehlerrisiko zu minimieren", informierte die Landespolizeidirektion Steiermark.

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  • Einer der beiden sollte dann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz entlassen werden, während der andere in die Justizanstalt Graz-Jakomini gebracht werden sollte.