Gericht für Abstellen der Geräte bei todkrankem Mädchen

Im Kampf um das Leben ihrer Tochter hat die Mutter der todkranken Pippa (5) eine weitere gerichtliche Niederlage erlitten. Das Berufungsgericht in London bestätigte am Freitag die vorherige Entscheidung des High Courts, dass die lebensverlängernden Maßnahmen bei dem Mädchen beendet werden sollten. Er sei ebenfalls der Meinung, dass es "in Pippas bestem Interesse sei, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden", schrieb der Berufungsrichter in einem schriftlichen Urteil.

Die Fünfjährige liegt seit rund zwei Jahren mit schweren Hirnschäden in einem Londoner Krankenhaus. Die Ärzte haben keine Hoffnung mehr und wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden, die Mutter wehrt sich jedoch gerichtlich dagegen.

In der Urteilsbegründung vom High Court im Jänner hieß es, der Fall sei "herzzerreißend". Allerdings könne Pippa ihre Umwelt oder Interaktionen mit anderen Menschen nicht wahrnehmen. Eine Verlegung nach Hause mit speziellen Geräten, wie sie die Mutter gefordert hatte, sei daher nicht sinnvoll. Die 41-Jährige wollte dies nicht akzeptieren und legte Einspruch ein.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Kampf um das Leben ihrer Tochter hat die Mutter der todkranken Pippa (5) eine weitere gerichtliche Niederlage erlitten.
  • Das Berufungsgericht in London bestätigte am Freitag die vorherige Entscheidung des High Courts, dass die lebensverlängernden Maßnahmen bei dem Mädchen beendet werden sollten.
  • In der Urteilsbegründung vom High Court im Jänner hieß es, der Fall sei "herzzerreißend".