Fritzl in Normalvollzug? Anwältin: "Freundlicher, älterer Herr"
Am Dienstag wurde Josef Fritzl erneut vor dem Landesgericht Krems angehört. Dabei ging es um eine mögliche Verlegung Fritzls vom Maßnahmen- in den Normalvollzug.
Eine Entscheidung darüber gab es am Dienstag jedoch noch nicht - diese werde im Laufe der nächsten Woche schriftlich ergehen, hieß es seitens des Landesgerichts Krems.
"Freundlicher, älterer Herr"
"Er ist ein freundlicher, älterer Herr", beschreibt seine Anwältin Astrid Wagner Fritzl im PULS 24-Interview. Bei der Anhörung am Dienstag sei betont worden, dass der 89-Jährige "nicht mehr gefährlich sei", so Wagner.
In den letzten 16 Jahren sei Fritzl "nie aggressiv" gewesen. Generell bestand die Gefahr, die von Fritzl ausging, niemals in "spontanen Übergriffen", sondern vielmehr in seinem "planvollen, raffiniertem Denken". Aufgrund von Fritzls "fortschreitender Demenzerkrankung" sei dies aber nun "weggefallen".
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Durch die Erkrankung sei Fritzls "einweisungsrelevante Gefährlichkeit" weggefallen, zitiert Wagner die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner. Laut Wagner sei "mit an sicher grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass er sich jemals wieder in diesem Sinne strafbar macht". Fritzls Persönlichkeit habe sich "völlig verändert".
Wird Fritzl aus der Haft entlassen?
Auch eine Haftuntauglichkeit stehe im Raum, meint Wagner. "Jemand der so alt ist und auch schon diese Demenzzeichen, diese Abbauzeichen hat, ist möglicherweise nicht mal haftfähig", so die Srafverteidigerin.
Wagner glaubt, dass es realistisch ist, dass Fritzl in absehbarer Zeit aus der Haft entlassen wird. Dies sei jedoch Thema der Zukunft.
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Inzestfall Amstetten
Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder - eines starb nach der Geburt.
Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des §21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig erkannt wurde Josef Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.
Zusammenfassung
- Weiterhin steht die Frage im Raum, ob Josef Fritzl vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt werden soll.
- Eine Gefahr gehe von Fritzl nicht mehr aus, meint seine Anwältin Astrid Wagner.
- Sie beschreibt den 89-Jährigen als "freundlichen, älteren Herren".