Freisprüche in Wiener Testament-Fälscher-Prozess
Angeklagt waren der ehemalige Gärtner der wohlhabenden Frau, die mehrere Immobilien ihr eigen nannte, ein Bekannter des Mannes, der als Testamentszeuge fungierte, ein Rechtsanwalt und ein Notar. Der Gärtner hatte sich seit Jahrzehnten um die betagte Dame gekümmert. Ihm warf die Anklagebehörde vor, sich nach deren Ableben fast 150.000 Euro unter den Nagel gerissen zu haben, nachdem er ihr zu deren Lebzeiten unter Ausnützung ihres schlechten Gesundheitszustands mithilfe der Mitangeklagten ein ihn begünstigendes Testament untergejubelt habe. Der 60-Jährige und die Mitangeklagten bestritten das. Alles sei mit rechten Dingen zugegangen, versicherten sie.
Am heutigen Verhandlungstag sagten vier Zeuginnen und Zeugen aus, die übereinstimmend versicherten, die 95-Jährige sei zuletzt zwar bettlägrig, aber durchaus in der Lage gewesen, Gesprächen zu folgen. Man habe sich mit ihr unterhalten können, sie habe geistig folgen können. Auf diesen Angaben begründete das Erstgericht zum einen die Freisprüche. Zum anderen nahm der Senat an, dass die Erblasserin dem Gärtner aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit für die Frau durchaus Erbansprüche zugestanden haben könnte.
Zusammenfassung
- Im Wiener Landesgericht endete ein Prozess um Testament-Fälschung mit vier Freisprüchen; die Demenz der verstorbenen 95-Jährigen war nicht nachweisbar.
- Der ehemalige Gärtner und drei weitere Angeklagte wurden beschuldigt, ein gefälschtes Testament zu Gunsten des Gärtners erstellt zu haben; es ging um fast 150.000 Euro.
- Vier Zeugen bestätigten die geistige Klarheit der Erblasserin, was zu den Freisprüchen beitrug; die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht geäußert.