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Freispruch in Prozess um Pestizide im Ohlsdorfer Trinkwasser

Nach zweimaligen Schuldsprüchen in den ersten beiden Rechtsgängen hat der Prozess um Pestizide im Trinkwasser u. a. von Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) am Donnerstag im Landesgericht Wels mit einem - nicht rechtskräftigen - Freispruch für einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebs geendet. Anders als ihre Vorgänger sah die Richterin diesmal keinen Hinweis, dass er eine Weisung zu nicht ordnungsgemäßer Abwasser-Entsorgung gegeben oder weggesehen haben könnte.

Die Anklage wirft dem Mann vor, er habe 2013 bzw. 2014 als Beschäftigter eines Entsorgungsbetriebs veranlasst, dass Abwasser aus der Pflanzenschutzmittelproduktion auf eine Baurestmassen-Deponie statt in die eigentlich dafür vorgesehene thermische Verwertung kommt. Ihm wurde daher das Vergehen des vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen vorgeworfen. Rund 1.400 Tonnen Flüssigabfälle sollen zu einer länger als eineinhalb Jahre andauernden Grundwasserverschmutzung rund um Ohlsdorf geführt haben. Die Kosten für die Beseitigung der dadurch entstandenen Schäden werden mit rund drei Millionen Euro beziffert. Das fragliche Abwasser war mit adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (AOX) belastet.

Bereits 2017 und 2020 war der Angeklagte jeweils zu einer bedingten Haft- und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden - zuletzt zu sechs Monaten bedingt und 10.800 Euro unbedingt. Beide Urteile wurden aber vom OLG aus formalen Gründen aufgehoben. Ein Deponiemitarbeiter war bereits 2017 freigesprochen worden, das Verfahren gegen einen zweiten wurde mittlerweile diversionell erledigt.

Der dritte Prozess gegen den Hauptangeklagten war am Donnerstag vergleichsweise kurz, man griff auf Zeugenaussagen und Gutachten aus den früheren Rechtsgängen zurück. Insgesamt zeigte sich, dass offenbar pestizidbelastetes Abwasser übernommen worden war. Der vorgegebene Ablauf sah vor, dieses - etwa mit Flockung oder Aktivkohle - zu reinigen. Danach wurde das Abwasser im Labor untersucht. Wenn es die Grenzwerte erfüllte, konnte es abgeleitet werden, wenn nicht, musste es in die thermische Entsorgung. Offenbar kam es aber statt in die Verbrennung auf eine dafür nicht vorgesehene Deponie.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies auf Anweisung des Angeklagten geschah, weil er in seiner Funktion auch dafür zuständig und damit verantwortlich gewesen sei. Der Mann will aber nichts damit zu tun haben. Er habe keine Anweisung gegeben, das Abwasser auf die Deponie zu bringen, sagte er, und sah möglicherweise die Labormitarbeiter in der Pflicht. Er kann sich aber auch vorstellen, dass das Abwasser, das die Trinkwasserverunreinigung verursacht hat, überhaupt von einem anderen Betrieb stammt.

Die Richterin befand, "für eine konkrete Weisung gibt es keine Anhaltspunkte", auch nicht dafür, dass der Angeklagte in die Entscheidung, die Flüssigabfälle auf die Deponie zu bringen, einbezogen gewesen sei. Sie sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Privatbeteiligten - das Land Oberösterreich, einige Gemeinden und der Deponiebetreiber - wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sie hatten ihre Schäden teils sogar mit Millionenbeträgen beziffert.

Dem nun Freigesprochenen droht aber noch Ungemach von anderer Seite: Die WKStA führt gegen ihn Betrugsermittlungen. Dabei geht es ebenfalls um seine frühere Tätigkeit bei dem Entsorgungsbetrieb.

ribbon Zusammenfassung
  • Insgesamt zeigte sich, dass offenbar pestizidbelastetes Abwasser übernommen worden war.
  • Der Mann will aber nichts damit zu tun haben.