Fall Leonie: Erstangeklagter wegen Mordes verurteilt

Im Prozess um die getötete Leonie ist ein Urteil gefallen. Der Erstangeklagte erhält wegen Mordes und Vergewaltigung lebenslänglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen drei junge Männer, die sich im Zusammenhang mit dem Tod der 13-jährigen Leonie wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs am Wiener Landesgericht verantworten müssen, ist am Freitag in die Endphase gegangen. Der älteste der Angeklagten wird wegen Mordes und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Er wird nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

PULS 24 Chronik-Chefreporterin Magdalena Punz spricht mit dem Anwalt von Leonies Eltern Johannes Öhlböck.

Die anderen beiden Angeklagten werden wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Der 19-jährige Zweitangeklagte, dem die Tatortwohnung gehörte, muss 20 Jahre ins Gefängnis. Der 20-jährige Drittangeklagte, der behauptete, der Freund der 13-Jährigen zu sein, muss für 19 Jahre hinter Gitter. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

Andreas Schweiter ist der Anwalt des Drittangeklagte. Im Interview spricht er über das Urteil.

Die Männer hätten das Mädchen "wie ein Objekt" behandelt und eine "auffällige Gleichgültigkeit" für das Leben des Mädchens an den Tag gelegt, sagte die Vorsitzende des Schwurgerichts, Anna Marchart, bei der Urteilsverkündung. Der 20-Jährige blieb nur deshalb mit seiner Verurteilung von 20 Jahren unter der Höchststrafe, weil er als einziger bis dahin unbescholten war.

Strafverteidiger Florian Höllwarth, der die Eltern der getöteten Leonie vertritt, kommentiert die Schuldsprüche .

Tod durch Drogen und Ersticken

Die Gericht ging davon aus, dass die Angeklagten - Männer afghanischer Abstammung im Alter von 19 bis 24 Jahren - das Mädchen in der Wohnung in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und sich dann an der 13-Jährigen vergangen hatten. Das Mädchen überlebte den Drogencocktail nicht. Das Obduktionsgutachten ergab, dass die 13-Jährige an der Suchtmittelvergiftung und an Erstickung eines gewaltsamen Todes starb.

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  • Im Prozess um die getötete Leonie ist ein Urteil gefallen.
  • Der Erstangeklagte erhält wegen Mordes und Vergewaltigung lebenslänglich.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.