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Urteil im Fall Leon: Freispruch

Im Sommer 2022 wurde der damals sechsjährige Leon tot in der Arche in St. Johann in Tirol gefunden. Sein Vater wurde wegen Mordes angeklagt, nun wurde er einstimmig freigesprochen.

Die acht Geschworenen entschieden einstimmig, dass der 39 Jahre alte Vater von allen Vorwürfen freigesprochen wird. Er kommt sofort frei.

Nach dem Freispruch lief die Ehefrau des Angeklagten zu ihm und umarmte den weinenden Mann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach dem Tod des Sechsjährigen hatte der 39-jährige Vater geschildert, er sei bei einem Spaziergang mit seinem Sohn mit einer Flasche niedergeschlagen und ausgeraubt worden.

Den Ermittler:innen kamen jedoch Zweifel an jener Version, letztlich wurde er wegen Mordes angeklagt. Am Donnerstag ging am Innsbrucker Landesgericht der dritte und letzte Prozesstag über die Bühne. Ein Geschworener wurde wegen einer voreingenommenen Äußerung ausgeschlossen. 

"Kein Happy End für uns"

Der Angeklagte sagte am Donnerstag unter Tränen, keiner könne "nachvollziehen, wie es ist, wenn man sich solchen Vorwürfen ausgesetzt sieht". Egal, wie die Entscheidung ausfalle, "die Geschichte wird kein Happy End für uns haben. Unseren Sohn bekommen wir nicht wieder." 

Die Person, die seinen Sohn getötet habe, laufe noch immer frei herum. Es tue ihm leid, dass er den Buben nicht beschützt habe: "Das werde ich mir nie verzeihen können."

Nach der Urteilsverkündung gab der deutsche Staatsbürger keine Stellungnahme mehr ab. Richter Andreas Fleckl hatte zuvor ebenfalls keine weitere Urteilsbegründung abgegeben.

Seine Verteidiger Albert Heiss und Mathias Kapferer holten dagegen wie schon bei der Beweisführung zu einer harschen Kritik an der polizeilichen Ermittlung aus. Diese sei "ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einer persönlichen Fehde von Ermittlern" mutiert, meinte Kapferer. 

Zweifel an Version des Angeklagten

Staatsanwalt Joachim Wüstner hatte in seinem Schlussplädoyer auf Gutachter-Expertisen verwiesen und war von der Schuld des 39-Jährigen überzeugt. Der Verteidigung hatte er eine Strategie des "Nebelgranaten-Werfens" vorgeworfen. Die Sache sei mit Blick auf die Verletzungen des Angeklagten, die angeblich folgende Ohnmacht oder auch das Verhalten des angeblichen Räubers aber "gar nicht so kompliziert".

Am ersten Prozesstag hatten gerichtsmedizinische und psychiatrische Sachverständige den Angaben des Vaters weitgehend widersprochen. So hatte etwa der gerichtsmedizinische Sachverständige Walter Rabl daran gezweifelt, dass die Verletzungen des Angeklagten zu einer langen Ohnmacht geführt haben könnten.

Video: Mutter im Fall Leon von Unschuld überzeugt

Die Verteidigung betonte Zweifel und forderte einen Freispruch. Dass sein Mandant eine Ohnmacht vorgetäuscht habe, sei "unglaubwürdig" und mache "keinen Sinn". Derjenige, der den Mann aufgefunden hatte, habe diesen erst "für tot gehalten". Der Angeklagte bat die Geschworenen, ihn "nach Hause" zu lassen. 

Flasche im Kinderwagen?

Zentrales Thema im Prozess war auch die Flasche, mit der der Angeklagte niedergeschlagen worden sein soll. Diese habe sich laut Staatsanwalt Wüstner schon vor dem angeblichen Raub im Kinderwagen befunden, was auch in Videos sichtbar sein soll.

An Scherben aus deren Trinkbereich sowie im Innenbereich wurden laut Gutachten indessen Spuren einer unbekannten Person gefunden.

Sämtliche weitere Spuren, etwa am Opfer selbst, stammten laut Petra Hatzer-Grubwieser von der Gerichtsmedizin Innsbruck im Wesentlichen vom Angeklagten und dessen Sohn. Daraus könnten jedoch keine sicheren Schlüsse gezogen werden: "Eine Berührung kann, muss aber nicht Spuren hinterlassen."

ribbon Zusammenfassung
  • Im Sommer 2022 wurde der damals sechsjährige Leon tot in der Arche in St. Johann in Tirol gefunden.
  • Sein Vater wurde wegen Mordes angeklagt und nun freigesprochen.
  • Die acht Geschworenen entschieden einstimmig, der 39-Jährige kommt sofort frei.
  • Nach dem Tod des Sechsjährigen hatte der Vater geschildert, er sei bei einem Spaziergang mit seinem Sohn mit einer Flasche niedergeschlagen und ausgeraubt worden.