Fall Leon: Gericht spricht von "kaltblütigem Mord"
Bislang war nicht ganz klar, warum Polizei und Staatsanwaltschaft den Vater des toten Jungen plötzlich zum Mordverdächtigen machten, nun wird der Mann aber auch vom Obersten Gerichtshof belastet, wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtet.
Der sechsjährige Leon wurde am 28. August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol gefunden. Der Vater war davor von einer Passantin offenbar bewusstlos bei einem nahen Steg entdeckt worden.
Die Ermittler gingen zunächst von einem Raub aus. Es sah aus, als ob der Vater mit einer Glasflasche K.O.-geschlagen wurde. Leon, der schwer beeinträchtigt war, soll aus dem Kinderwagen geklettert und in den Bach gestürzt sein. Im März 2023 wurde aber bekannt, dass die Staatsanwaltschaft den Vater in U-Haft nahm. Er wurde vom Raubopfer zum Mordverdächtigen. Er soll die Sektflasche, mit der er bewusstlos geschlagen worden sein soll, selbst dabei gehabt haben. Das sollen Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen.
Beschwerde gegen U-Haft
Hubert Stanglechner, Anwalt des Vaters, hat sich gegen diese U-Haft-Verhängung an den Obersten Gerichtshof gewandt, wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtet. Das Gericht lehnte die Beschwerde aber ab - der Entscheidung ist zu entnehmen, warum.
So gehen die Behörden laut Oberstem Gerichtshof von einem "akribisch vorbereiteten und kaltblütigen Mord" aus. Einen Monat vor der mutmaßlichen Tat soll sich der 38-Jährige im Internet über das Thema "ohnmächtig" informiert haben. So soll er gelernt haben, die Bewusstlosigkeit und den Raubüberfall vorzutäuschen. Er soll seinen Sohn in die Ache geworfen, sich die Flasche selbst auf den Kopf geschlagen und sich danach bewusstlos gestellt haben, so nun der Vorwurf.
"Hohes Maß an krimineller Energie"
Der Gerichtshof bescheinigt dem Vater ein "hohes Maß an krimineller Energie", da er den Mord nicht nur akribisch vorbereitet, sondern auch die Behörden im Nachgang monatelang getäuscht und sogar 30.000 Euro Belohnung für Hinweise zum Räuber ausgelobt habe. Die Begründung für die verhängte U-Haft - die Tatbegehungsgefahr - sei deshalb gegeben.
Stanglechner ist anderer Ansicht: Bei dem beeinträchtigten Kind gebe es laut Mutter eine positive Entwicklung. "Warum soll der Vater angesichts der günstigen Prognose das Kind getötet haben?", fragte der Anwalt in der "Tiroler Tageszeitung. Der Anwalt kritisiert auch, dass die Recherche zum Thema "ohnmächtig" als belastendes Indiz gewertet wird, obwohl die diesbezüglichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Sein Mandant sei dazu noch nicht befragt worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- Der Tod des sechsjährigen Leon in St. Johann in Tirol sorgte für Entsetzen.
- Der Vater des Buben wurde vom Raubopfer zum Mordverdächtigen.
- Nun spricht auch der Oberste Gerichtshof von einem "akribisch vorbereiteten, kaltblütigen Mord".
- Eine Internet-Suche soll den Vater belasten.