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Erster Hitze-Toter auf steirischer Baustelle

Die Gewerkschaft Bau-Holz ortet den ersten Hitze-Toten auf einer Baustelle im steirischen Leoben.

Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen 46-jährigen Arbeiter. Er soll am Mittwoch auf einer Baustelle kollabiert sein. Die Rettung brachte ihn ins Spital, wo er verstarb. "Wir wurden am Donnerstag von anderen Arbeitern darüber informiert. Wir lassen den Fall sicher nicht unter den Tisch kehren. Wir haben das dem Arbeitsinspektorat gemeldet", sagte Gewerkschafter Josef Muchitsch am Freitag zur APA.

Gewerkschaft will Hitzefrei-Regelung am Bau

Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) erneuert angesichts des Vorfalls ihre Forderung, die Hitzefrei-Regelung am Bau zu nutzen. Ab 32,5 Grad Celsius im Schatten müssten die Arbeiterinnen und Arbeiter frei bekommen, hieß es in einer Aussendung. Die Bau-Hitzefrei-Regelung ist eine Vereinbarung der Bau-Sozialpartner.

Josef Muchitsch von der Gewerkschaft Bau-Holz pocht auf einen verpflichtenden Rechtsanspruch, bei großer Hitze zum Beispiel auf Baustellen frei zu bekommen.

Die Arbeitgeberseite habe diese Regelung mit der Gewerkschaft vereinbart, weil das "für schwer arbeitende Menschen am Bau im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig ist". Allerdings wird das nicht von allen Firmen gelebt, so Muchitsch. Werde das nicht umgesetzt, müsse die Regelung "gesetzlich verpflichtend eingeführt werden".

"Arbeitgeber müsse mehr auf ihre Leute schauen"

Schon für Montag und Dienstag werden die nächsten Hitzetage vorhergesagt. "Sogar bei Arbeiten im Büro gilt, dass die Umgebungstemperatur 25 Grad Celsius nicht überschreiten darf, andernfalls muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. In Produktionshallen, wo die Hitze richtig steht und besonders auf Baustellen in praller Sonne gibt es aber keine Chance auf Arbeit in klimatisierter Umgebung. Auch hier müssen die Arbeitgeber viel mehr auf ihre Leute schauen - das sind sie ihnen schuldig," sagte Muchitsch.

Er appelliert an die Arbeitgeber, Pausen zu gewähren, die Arbeiten wo möglich in den Schatten zu verlegen und ausreichend Trinkwasser und Sonnenschutz zur Verfügung zu stellen. Laut dem Gewerkschafter handelte es sich bei dem 46-jährigen Arbeiter um einen zweifachen Vater aus Polen. "Es kann jeden treffen. Kein Auftrag kann so wichtig sein, dass dafür Menschenleben riskiert werden."

Bauarbeiter brauchen Erholung bei Hitze

Da die 32,5 Grad Celsius meist erst kurz nach Mittag oder am Nachmittag erreicht werden, seien acht Stunden oftmals ohnehin schon erreicht. "Wenn Arbeitgeber oder Auftraggeber danach die Arbeiten nicht einstellen wollen, ist das menschenverachtend. Die Bauarbeiter müssen sich erholen können, um auch am nächsten Tag in der Früh wieder fit auf der Baustelle stehen zu können", so Muchitsch.

Polizei: Fall liegt nicht vor

Seitens der Polizei hieß es auf APA-Nachfrage, dass der genannte Fall nicht in ihren Akten vorliegt. Laut Gewerkschaft wurde auch nur die Rettung gerufen, die Polizei war nicht auf der Baustelle. "Das sind aber klare Anzeichen für einen Hitzetod. Nach der telefonischen Information werden wir das Arbeitsinspektorat auch noch schriftlich in Kenntnis setzen, damit die sich die Sache anschauen", erklärte der Gewerkschafter.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Gewerkschaft ortet auf einer Baustelle im obersteirischen Leoben einen ersten Hitze-Toten 2021: Ein 46-jähriger Arbeiter soll am Mittwoch auf einer Baustelle kollabiert sein.
  • "Wir wurden am Donnerstag von anderen Arbeitern darüber informiert. Wir lassen den Fall sicher nicht unter den Tisch kehren. Wir haben das dem Arbeitsinspektorat gemeldet", sagte Gewerkschafter Josef Muchitsch am Freitag zur APA.
  • ie Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) erneuert angesichts des Vorfalls ihre Forderung, die Hitzefrei-Regelung am Bau zu nutzen.
  • Ab 32,5 Grad Celsius im Schatten müssten die Arbeiterinnen und Arbeiter frei bekommen, hieß es in einer Aussendung.
  • Laut Gewerkschaft wurde auch nur die Rettung gerufen, die Polizei war nicht auf der Baustelle.
  • Seitens der Polizei hieß es auf APA-Nachfrage, dass der genannte Fall nicht in ihren Akten vorliegt.