Erst 17-jährige Geisterfahrerin rammte Polizeiauto in Tirol
Um 21.14 Uhr war bei der Polizei die Meldung eingegangen, dass ein Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen auf der S16 "sehr wild" fahren würde. Es wurde im Bereich des Strengener Tunnels als "Geisterfahrer" in Richtung Osten von einer Streife der Autobahnpolizei entdeckt und entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verfolgt.
Dabei rammte die Lenkerin zweimal das Polizeifahrzeug, um sich der Anhaltung zu entziehen. Nach dem Perjentunnel bei Landeck wechselte die Jugendliche wieder auf die Normalspur und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit und in Schlangenlinien Richtung Imst. Auch hier scheiterten Versuche, sie zum Anhalten zu zwingen.
Zwei Verletzte
Inzwischen wurde durch weitere Polizeistreifen eine Sperre des Roppener Tunnels durch Rotschaltung der Ampeln vorbereitet. Dadurch hatte sich bereits ein Stau gebildet, weshalb sie abbremsen musste. Letztlich versuchte die Jugendliche noch nach rechts auszuweichen, wo sie neuerlich eine Polizeistreife sowie ein unbeteiligtes Fahrzeug rammte, in dem zwei Insassen unbestimmten Grades verletzt wurden.
Die Jugendliche wurde nach der Identitätsklärung in ärztliche Behandlung verbracht. . Wie sich herausstellte, hatte sie keinen Führerschein, war "offensichtlich schwer beeinträchtigt und desorientiert", so ein Polizeisprecher zur APA, jedoch nicht alkoholisiert.
Die 17-jährige Deutsche wird unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Sachbeschädigung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt.
Zusammenfassung
- In der Nacht auf Sonntag hat eine erst 17 Jahre alte Geisterfahrerin auf der Tiroler Seite der Arlbergschnellstraße S16 und der Inntalautobahn auf Trab gehalten.
- Während der Fahrt rammte sie ein Polizei- und zwei andere Fahrzeuge.
- Wie sich herausstellte, hatte sie keinen Führerschein, war "offensichtlich schwer beeinträchtigt und desorientiert", so ein Polizeisprecher zur APA, jedoch nicht alkoholisiert.
- Die 17-jährige Deutsche wird unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Sachbeschädigung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt.