Ermittlungen um Vorgänge bei Truppenoffiziersausbildung
Erhoben wurden die Vorwürfe in einer der APA vorliegenden Sachverhaltsdarstellung. Diese war zunächst u.a. an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gesendet worden und wurde von dort an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt weitergeleitet.
Im Kern geht es um eine Führungsausbildung im Rahmen des sogenannten Truppenoffizierslehrgangs. Bei einem vom Curriculum nicht umfassten Ausbildungsszenario soll im Februar zu Übungszwecken eine Art Kriegsgefangennahme von Fähnrichen erfolgt sein, so der Vorwurf. Die Zustimmung der Betroffenen sei nie eingeholt worden, es habe auch nicht die Möglichkeit bestanden, sich der Ausbildung zu entziehen. Berichtet wird in der Sachverhaltsdarstellung u.a. von "gezielter und dauerhafter Belastung" am 16. und 17. Februar, die Fähnriche seien menschenunwürdig behandelt sowie "erschöpft und gequält" worden.
Ermittelt wird laut Habitzl gegen den Lehrgangsleiter neben Amtsmissbrauch, Nötigung und Folter auch wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, der Freiheitsentziehung sowie der gefährlichen Drohung. Im Raum stehe ebenfalls eine entwürdigende Behandlung gemäß Paragraf 35 Militärstrafgesetz. Ein Ermittlungsauftrag liege seit dem 9. November vor, wurde betont. Zwei Vorgesetzte des Lehrgangsleiters waren ebenfalls angezeigt worden. In diesen beiden Fällen seien keine Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Nach Angaben von Bundesheersprecher Michael Bauer ist der Lehrgangsleiter weiterhin im Dienst. "Ermittlungen liegen ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft", mit der "eng zusammengearbeitet" werde, sagte Bauer zur APA. Amtshilfe sei angefordert worden, dem werde auch nachgekommen.
Zusammenfassung
- Im Zusammenhang mit Vorgängen im Rahmen der Truppenoffiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.
- Im Raum steht laut Erich Habitzl, dem Sprecher der Wiener Neustädter Anklagebehörde, unter anderem der Verdacht der Folter, der Nötigung und des Amtsmissbrauchs.
- Im Raum stehe ebenfalls eine entwürdigende Behandlung gemäß Paragraf 35 Militärstrafgesetz.