Entscheidung gegen Messerstecher von Würzburg rechtskräftig
Der Flüchtling ist laut Gutachten paranoid schizophren und handelte im Wahn. Das Landgericht Würzburg hatte den schuldunfähigen Mann daher nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, sondern zu einem Psychiatrieaufenthalt.
Zusammenfassung
- Der Messerstecher von Würzburg muss auf unbefristete Zeit in eine Psychiatrie.
- Weder die Generalstaatsanwaltschaft München noch der Beschuldigte hätten Rechtsmittel gegen die Ende Juli gefällte Entscheidung eingereicht, teilte das Landgericht Würzburg am Donnerstag mit.
- Der psychisch kranke Mann aus Somalia hatte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos Menschen mit einem Küchenmesser angriffen.