Drei Jahre Haft für im Darknet "bestellten" Kindesmissbrauch
Überdies ordnete ein Schöffensenat (Vorsitz: Thea Krasa) die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Maßgeblich dafür war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine schwer wiegende und dauerhafte psychische Störung bescheinigte. Dieser weise neben einer Pädophilie eine Kokain-und Cannabissucht sowie eine strukturelle Persönlichkeitsstörung auf. "Er hat bisher nie die Notbremse gezogen und sich nicht helfen lassen. Es hat daher eine Eskalationsspirale gegeben", sagte Hofmann. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen sei "die hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass er in absehbarer Zeit pädosexuelle Straftaten mit schweren Folgen begehen wird", meinte der Experte. Dabei sei von Hands-On-Delikten auszugehen.
Der 40-Jährige nahm das Urteil an. "Ich gehöre therapiert. Ich will etwas dagegen tun", hatte er in seiner Einvernahme erklärt. Auch die Staatsanwältin war mit der Entscheidung des Schöffensenats einverstanden. Die dreijährige Freiheitsstrafe, verbunden mit der Unterbringung des grundsätzlich zurechnungsfähigen, im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB aber gefährlichen Täters im Maßnahmenvollzug ist damit rechtskräftig.
Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen Bestimmung zur entgeltlichen Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen (§ 214 StGB) und des Besitzes von zahlreichen Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen (§ 207a StGB). Er hatte seit 2015 im Internet nach einschlägigem, verbotenem Material gesucht, wobei die dabei verwendeten Suchbegriffe keinen Zweifel an seiner pädophilen Ader ließen, die er seinen Angaben zufolge bereits im Alter von zwölf Jahren bemerkt haben will. Auf einer russischen Plattform kam er in Kontakt mit anderen Usern und forderte diese immer wieder auf, ihm Bilder und Videos zu schicken.
Auf dem Handy des 40-Jährigen stießen die Ermittler nach dessen im Februar 2023 erfolgter Festnahme auf einen verstörenden Chat mit einem dänischen Familienvater, der vom Angeklagten Anweisungen zum Missbrauch seiner eigenen vierjährigen Tochter erhielt. Auch davon wollte der 40-Jährige Bildmaterial haben. 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Wien gegen den pädophilen Mann im Zusammenhang mit einem im Netz kursierenden Video eines missbrauchten Säuglings ein erstes Ermittlungsverfahren geführt, das sich der 40-Jährige beschafft und am Handy abgespeichert hatte. Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil der Tatverdächtige fälschlicherweise behauptete, sein Cousin habe sein Handy benutzt.
"Schließlich hat es ihm nicht mehr gereicht, Material anzuschauen", sagte die Staatsanwältin. Ende 2022 sei der Mann im Darknet auf eine Website gestoßen, auf der Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis 16 Jahren angeboten wurden - "zum Mieten und zum Kaufen" wie die Staatsanwältin berichtete: "Dieses Angebot wollte der Angeklagte annehmen."
Wie der 40-Jährige dem Gericht schilderte, stellte er über die Site den Kontakt zu einem Mann her, der ihm Fotos von mehreren Mädchen schickte, die er vorgeblich nach Wien schicken und dem 40-Jährigen überlassen wollte. Er habe sich davon "eine ausgesucht" und dafür in Bitcoin umgerechnet 1.000 Euro überwiesen, gestand der Angeklagte. Daraufhin habe er die Bestätigung bekommen, dass das Mädchen am 28. Dezember 2022 in Wien erscheinen werde. Der 40-Jährige buchte über eine Plattform ein Hotelzimmer, wartete aber vergeblich auf die angeblich Zehnjährige. "Er dürfte auf einen Betrüger hereingefallen sein", hielt die Staatsanwältin fest.
Zusammenfassung
- Ein 40-Jähriger hat am Freitag am Wiener Landesgericht zugegeben, sich in Missbrauchsabsicht im Darknet ein zehnjähriges Mädchen "bestellt" zu haben.
- Er habe vorgehabt, mit "der Schwarzhaarigen" untertags in den Zoo zu gehen, danach habe er sich Oralsex erwartet, gab der Angeklagte zu Protokoll.
- Auch davon wollte der 40-Jährige Bildmaterial haben.
- "Schließlich hat es ihm nicht mehr gereicht, Material anzuschauen", sagte die Staatsanwältin.