Diversion für 80-jährigen Wiener in Drogenprozess
"Es ist klar, dass ich hier nicht mit jugendlichem Leichtsinn punkten kann", hatte Verteidiger Mirsad Musliu im Hinblick auf das Alter der Angeklagten zu Beginn der Verhandlung eingeräumt. Die Drogen, die man auf einen anonymen Hinweis hin bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt hatte, habe aber nicht der im Ruhestand befindliche Ehemann verkauft. Eigentliche Täterin sei die 49-Jährige gewesen. "Es ist nicht immer von Vorteil, wenn man eine viel jüngere Frau hat. Man kann sie nicht vom diesem Unfug abhalten", sagte Musliu.
Die 49-Jährige gab in weiterer Folge zu, an zehn bis 15 Abnehmer regelmäßig Cannabis verkauft zu haben, "dass ich meine Sucht finanziere", wie sie darlegte. Sie "rauche gern", Einkommen habe sie keines, dafür "Fixkosten für Miete und Auto". Die Pension ihres Mannes mache nur 1.100 Euro aus, "da ist es sich nicht ausgegangen".
Der als Mittäter angeklagte Ehemann behauptete im Anschluss, er habe von den Drogen-Geschäften seiner Frau "gar nix" gewusst. Damit kam er beim Richter nicht durch: "Hören Sie, in Ihrem Wohnzimmer waren eineinhalb Kilo gelagert! Dass sie raucht, haben Sie aber schon gewusst?" "Eigentlich nicht", erwiderte der 80-Jährige. Im Wohnzimmer sei ja nur "a Patzerl, a klans Packerl g'leg'n". "Dass man des net auf amoi raucht, war Ihnen aber schon klar?", hakte der Richter nach. Darauf gab der Mann insofern klein bei, als er nun zugab, die illegalen Geschäfte seiner Frau zumindest toleriert zu haben. "Was haben Sie sich dabei gedacht?", wollte der Richter noch wissen. - "Dass sie a Trottel is'", bemerkte der 80-Jährige.
Am Ende wurde die bisher unbescholtene und geständige Frau wegen gewerbsmäßigen Verkaufs von 200 Gramm Cannabis und Vorbereitung von Suchtgifthandel zu sechs Monaten Haft verurteilt, die sie bedingt nachgesehen bekam. Der 80-Jährige entging im Hinblick auf sein vorgerücktes Alter, seine untergeordnete Beteiligung und keinen Vormerkungen im Strafregister überhaupt einer Verurteilung. Sein Verfahren wurde unter Setzung einer Probezeit von zwei Jahren diversionell erledigt. Der Anklagevertreter gab keine Erklärung ab, die Entscheidungen des Richters sind daher nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Bei einer Hausdurchsuchung in Wien wurden 1,5 Kilogramm Cannabis und fast 25.000 Euro Bargeld entdeckt; ein Ehepaar stand daraufhin vor Gericht.
- Die 49-jährige Ehefrau gestand, regelmäßig Cannabis verkauft zu haben und erhielt eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten.
- Ihr 80-jähriger Ehemann wurde aufgrund seines Alters und geringer Beteiligung mit einer Diversion statt einer Verurteilung bedacht.