Corona-Zivilprozess um entlassene Pädagogin erneut vertagt
Zu Beginn des Prozesses machte der Vertreter der Republik, Helmut Ziehensack, der Klägerin ein Angebot: Die Entlassung werde in eine einvernehmliche Auflösung erst ein Monat später umgewandelt. Dadurch würde die Pädagogin einen Monatsbezug mehr erhalten. "Wir haben versucht, eine sozial adäquate Lösung zu finden", betonte Ziehensack. Bleibt die Entlassung aufrecht, bedeutet diese quasi ein dreijähriges Berufsverbot der Pädagogin in Österreich. Denn alle Bildungsdirektionen österreichweit wären dazu verpflichtet, Bewerbungen der Frau für drei Jahre unberücksichtigt zu lassen. Schließlich bestehe die "Hoffnung, dass die Pandemie überwunden werden kann", sagte Ziehensack. Damit würde sich die Lehrerin bei künftigen Bewerbungen leichter tun.
Richterin Daniela Bliem riet der Klägerin, sich mit ihrem Rechtsvertreter über das gemachte Angebot zu beraten. Mit einer Einigung "hätten Sie vielleicht eine realistische Chance", für den Herbst noch eine Stelle zu bekommen, erläuterte die Richterin. "Das wäre eine faire Lösung aus meiner Sicht", sagte Bliem. Denn mit den Konsequenzen ihrer Entscheidung müsse ohnedies die Pädagogin leben. Anwalt Michael Seeber und die Pädagogin berieten sich auch, nahmen das Angebot aber nicht an. Einen Gegenvorschlag machte Seeber überdies auch keinen.
Man wolle einem "jungen Menschen keine Schwierigkeiten machen", sagte Mario Cas von der Kärntner Bildungsdirektion. Anders habe man aber nicht vorgehen können. "Ich glaube, wir haben ein mehr als großzügiges Angebot gemacht, dem ist nichts mehr hinzuzufügen", sagte Cas. An der Leistung der 28-Jährigen als Lehrerin habe man nichts auszusetzen gehabt. Die entlassene Pädagogin, die beim Prozess ein Face-Shield trug, gab an, in der "kurzen Zeit" keine Entscheidung fällen zu können. Vielmehr würde sie das gerne nach der Verhandlung besprechen. Das verwunderte auch die Richterin. Sie gab zu bedenken, dass das Verfahren bis Herbst wahrscheinlich nicht abgeschlossen sein wird.
Die Verhandlung wurde daraufhin mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt. Befragt wurde der Direktor des Gymnasiums, an dem die 28-Jährige unterrichtet hatte. Bei ihrer Befragung im Juni hatte die 28-Jährige angegeben, dass sie starke Probleme bekomme, wenn sie einen Mund-Nasen-Schutz trage. Aus diesem Grund habe sie sich im Dezember 2020 mit der Direktion ihrer Schule geeinigt, dass sie ein Face-Shield tragen und einen Schal über Mund und Nase ziehen dürfe. Das habe auch gut funktioniert - bis zum Februar.
Am letzten Tag im ersten Semester wurde die Situation zum Problem - da wurde bekannt, dass alle Mitarbeiter im Schulbetrieb künftig FFP2-Maske tragen müssen. Es folgte ein Gespräch des Direktors mit der 28-Jährigen. Dabei soll die Frau angegeben haben, dass sie sich weigert, eine FFP2-Maske zu tragen, einen Coronatest zu machen oder die Schüler bei den Nasenbohrertests zu beaufsichtigen. "Ich war sehr irritiert und hab den Administrator gebeten, als Zeuge zum Gespräch dazu zu kommen", berichtete der Direktor. Als Grund habe die Pädagogin die ihrer Meinung nach mangelnde Vorbereitung der Regierung bezüglich der Pandemie sowie die Geschichte der Menschheit, "in der alles nur auf Macht und Geld aufgebaut ist", angeführt.
Durch dieses Gespräch hätten sich bei ihm Zweifel an dem im Dezember vorgelegten Attest zur Maskenbefreiung der Lehrerin ergeben, sagte der Schulleiter weiter aus. In weiterer Folge wurde die Pädagogin nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion schriftlich aufgefordert, ein ärztliches Attest, in dem die medizinischen Gründe für die Befreiung angeführt werden, vorzulegen. Rechtsgrundlage dafür gab es keine. "In der Zeit hat es ein Durcheinander gegeben, was die Erlässe und Verordnungen betrifft. Es war für mich logisch nachvollziehbar, ein fachärztliches Attest zu fordern", sagte der Direktor.
Am 15. Februar begann das zweite Semester. Die Pädagogin weigerte sich weiterhin, FFP2-Maske zu tragen, weshalb sie auch nicht im Präsenzunterricht arbeiten durfte. Auch im Lehrerzimmer saß sie dann ohne Maske, was zu Beschwerden von Kollegen führte. Sogar Lehrer, die zur Risikogruppe gehören, hätten unterrichtet, berichtete der Direktor. "Die Personalvertretung hat sich im Namen der Professoren beschwert", es habe unter den Kollegen "ein Unsicherheitsgefühl gegeben". Dazu kam Unmut, weil die 28-Jährige im Professorenzimmer saß und andere quasi für sie arbeiten mussten, schilderte der Direktor.
Mehrere Gespräche mit dem Vorgesetzten folgten, der Pädagogin wurden schriftliche Weisungen erteilt, die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das Gesprächsklima wurde immer einsilbiger, vermehrt erhielt der Direktor als Antwort, "kontaktieren Sie bitte meinen Anwalt", erinnerte er sich in der Verhandlung. Er habe ihr auch aufgezeigt, dass eine solche Dienstverletzung die Konsequenz haben könne, dass sie sich den weiteren Berufsweg verbaue.
Als die 28-Jährige am 1. März um 7.35 Uhr wieder ohne FFP2-Maske die Schule betrat, wurde sie verwiesen. Ihr Verhalten habe eine "Gesundheitsgefährdung der Lehrer, Schüler und sonstigen Mitarbeiter" dargestellt, sagte der Direktor. Die 28-Jährige wurde schließlich wegen gravierender Pflichtverletzung entlassen.
Die Verhandlung wurde am Montagnachmittag auf 22. September vertagt. Dann soll unter anderem der Administrator von dem Gymnasium aussagen, an dem die 28-Jährige unterrichtet hatte, sowie Personalvertreter. Die Richterin appellierte zum Schluss noch an die 28-Jährige und ihren Rechtsvertreter, sich das zu Beginn gemachte Vergleichsangebot zu überlegen "oder zumindest ein Gegenangebot zu erstatten". Die Zeit bis dahin sollte reichen, betonte die Richterin.
Zusammenfassung
- Ein Zivilprozess um eine 28-jährige Lehrerin, die im Frühjahr wegen Verweigerung von Corona-Schutzmaßnahmen entlassen worden war und dagegen geklagt hat, ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden.
- Die Pädagogin soll sich geweigert haben, eine FFP2-Maske zu tragen und die Schüler bei ihren Selbsttests zu beaufsichtigen.
- Ein Vergleichsangebot der Gegenseite schlug die 28-Jährige am Montag aus.