Corona-Tote (41) in OÖ: Spital bestreitet Fehlverhalten
Nach dem Corona-Tod einer 41-Jährigen ohne Vorerkrankungen im Spital Braunau am 22. April, hat das Krankenhaus am Sonntag jegliche Behandlungsfehler bestritten. "Nach den bisher durchgeführten internen Erhebungen konnte bei der Behandlung der verstorbenen Patientin kein ärztliches Fehlverhalten festgestellt werden", hieß es in einer Presseaussendung.
Die ärztliche Behandlung der Patientin hätte gemäß dem Standard der medizinischen Wissenschaft erfolgt. Die "Kronen Zeitung" hatte am Samstag ein anonymes Mail zitiert, in welchem Vorwürfe laut wurden, das Spital hätte zu spät mit der Behandlung begonnen. Demnach hätte die Frau schon vier Tage vor der stationären Aufnahme mit Fieber im Spital um Hilfe ersucht. Ein Corona-Test wäre schon positiv ausgefallen.
Ein Rettungswagen hätte sie heimgefahren, da sie von der Krankheit schon sehr geschwächt gewesen wäre. Vier Tage später wäre sie wieder mit der Rettung eingeliefert und stationär aufgenommen worden.
In dem Mail wurde auch darauf hingewiesen, dass die Verstorbene im Spital als Reinigungskraft gearbeitet hätte. Diesbezüglich stellte das Klinikum klar, dass aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht "keine personenbezogenen Informationen zum Krankheitsverlauf von Patientinnen und Patienten, keine Angaben zur Identität und keine Angaben zur beruflichen Tätigkeit, die auf die Identität der Patientinnen und Patienten Rückschlüsse zulassen können", gegeben werden. Man arbeite aber mit der Direktion für Gesellschaft, Soziales und Gesundheit des Landes Oberösterreich eng zusammen und stelle alle in diesem Fall vorliegenden Informationen lückenlos zur Verfügung.
Die verstorbene Patientin wurde vom Institut für Pathologie des Klinikums Wels-Grieskirchen in Braunau obduziert. Laut Angaben des Krankenhaussprechers gegenüber der APA könne man noch nicht sagen, wann das Gutachten vorliege.
Zusammenfassung
- Nach dem Corona-Tod einer 41-Jährigen ohne Vorerkrankungen im Spital Braunau am 22. April, hat das Krankenhaus am Sonntag jegliche Behandlungsfehler bestritten.
- "Nach den bisher durchgeführten internen Erhebungen konnte bei der Behandlung der verstorbenen Patientin kein ärztliches Fehlverhalten festgestellt werden", hieß es in einer Presseaussendung.