Causa Ischgl: Strafanzeige gegen Kurz und Co. eingebracht
Es bedürfe einer neuerlichen Anzeige, um insbesondere "das Multiorganversagen der Behörden" beim Abreisechaos am 13. März 2020 und "Amtsmissbrauch durch Unterlassung" zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte Ende November bekanntgegeben, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte in der Causa Ischgl einzustellen. Es gebe keine Beweise dafür, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", lautete unter anderem die Begründung.
Im Verfahren wurden fünf Personen als Beschuldigte geführt. Dem Vernehmen nach handelte es sich dabei um Landesamtsdirektor Herbert Forster, den Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß, den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft.
Kritik an der Justiz
Der VSV in Person von dessen Obmann Peter Kolba reagierte darauf mit Unverständnis und scharfer Kritik an der Justiz. Zudem stellten die Verbraucherschützer einen Fortsetzungsantrag bei der Anklagebehörde und beantragten weitere Erhebungen - etwa gegen Landeshauptmann Platter. Gleichzeitig kündigte man jene, nun eingebrachte, Strafanzeige an.
Im Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.
Zusammenfassung
- In der Causa Ischgl hat der Verbraucherschutzverein (VSV) - wie angekündigt - eine Strafanzeige gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Ex-Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Tirols LH Günther Platter (ÖVP) bei der WKStA eingebracht.
- Es bedürfe einer neuerlichen Anzeige, um insbesondere "das Multiorganversagen der Behörden" beim Abreisechaos am 13. März 2020 und "Amtsmissbrauch durch Unterlassung" zu prüfen.
- Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte Ende November bekanntgegeben, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte in der Causa Ischgl einzustellen.
- Es gebe keine Beweise dafür, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", lautete unter anderem die Begründung.
- Der VSV in Person von dessen Obmann Peter Kolba reagierte darauf mit Unverständnis und scharfer Kritik an der Justiz.
- Im Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein.