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15-Jähriger wollte Oma vergewaltigen

Kurz vor seinem Geburtstag wollte ein mittlerweile 16-Jähriger seine Oma vergewaltigen. Am Donnerstag wurde er dafür schuldig gesprochen. Ins Gefängnis muss er nicht.

Ein 16-Jähriger ist Donnerstagmittag am Wiener Landesgericht rechtskräftig wegen versuchter Vergewaltigung seiner Großmutter schuldig gesprochen worden. Ein Schöffensenat verurteilte den Burschen zu 15 Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt - ins Gefängnis muss er nicht, die U-Haft ist auf die unbedingte Strafe anzurechnen. Zudem wurde der Jugendliche aufgrund einer ihm von einer Kinder- und Jugendpsychologin bescheinigten Gefährlichkeit gemäß § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Probezeit

Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurde dem Burschen allerdings unter Setzung einer dreijährigen Probezeit und in Verbindung mit Auflagen bedingt nachgesehen. Jeweils per Weisung wurde er dazu verpflichtet, weiterhin in einer betreuten WG wohnen zu bleiben, seine psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungen fortzusetzen und Alkohol und Drogen zu meiden. Dem Gutachten der beigezogenen Sachverständigen zufolge ist die Persönlichkeit des Jugendlichen von negativen Lebensumständen und zahlreichen aus seiner Kindheit herrührenden Traumata geprägt. Die Gutachterin konnte bei ihm ein generell gestörtes Sozialverhalten nachweisen, wie die Expertin dem Senat darlegte.

"Du gehst nimmer aussi!" als Grund?

Zu dem inkriminierten Vorfall war es am 3. März 2024 kurz vor dem 16. Geburtstag des Angeklagten gekommen. Dieser war aufgrund von Gewaltproblemen in einer WG untergebracht, hatte keinen Kontakt zu seinen Eltern, durfte aber die Wochenenden bei seiner Großmutter verbringen. "Mit ihr gab es grundsätzlich ein gutes Einvernehmen", berichtete die Staatsanwältin. Als er spät in der Nacht die Wohnung verlassen und einen Club besuchen wollte, verweigerte ihm die 60-Jährige jedoch mit den Worten "Du gehst nimmer aussi!" die Herausgabe der Wohnungsschlüssel.

Das brachte den Burschen in Rage. Wenige Minuten später stürmte der aufgebrachte, kräftig gebaute und älter als 16 wirkende Angeklagte ins Schlafzimmer der Frau, riss ihr die Wäsche vom Leib und versuchte Sex zu erzwingen, was an der heftigen Gegenwehr der 60-Jährigen scheiterte. Der Frau gelang es schließlich, zu einem Fenster zu laufen und um Hilfe zu schreien. Ein Passant alarmierte die Polizei, der damals noch 15-Jährige wurde in der großmütterlichen Wohnung festgenommen. Bis zum 28. Mai saß er in U-Haft, ehe er gegen Auflagen auf freien Fuß kam.

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Angebliches Blackout

Vor Gericht räumte der Angeklagte nun ein, gegen seine Großmutter gewalttätig vorgegangen zu sein, weil ihn diese um 1.30 Uhr nicht mehr aus der Wohnung ließ: "Ich bin aggressiv geworden und konnte mich nicht beherrschen." Er habe sie auch an den Haaren gerissen und ihr den BH runtergezogen, weil er vermutet habe, dass sie dort die Schlüssel verborgen hielt. Eine sexuelle Komponente stellte er in Abrede. Genaueres wisse er nicht mehr, verwies er auf ein angebliches Blackout.

Senat glaubte Oma

Der Senat glaubte am Ende der Version der Großmutter, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden war. Das Video mit ihren Angaben wurde im Gerichtssaal abgespielt. "Ihre Aussage war schlüssig", stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung klar. Es habe sich um einen Vergewaltigungsversuch gehandelt, "aus welchen Gründen auch immer, sei es als Machtdemonstration oder aus Frustration."

Nach kurzer Rücksprache mit Verteidigerin Iris Augendoppler nahm der Jugendliche das Urteil an. Eine wesentliche Rolle dürfte dabei gespielt haben, dass er nicht mehr ins Gefängnis muss, weil ihm die U-Haft auf den unbedingten Strafteil anzurechnen war. Auch die Staatsanwältin war mit der Gerichtsentscheidung einverstanden.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 16-Jähriger wurde am Wiener Landesgericht wegen versuchter Vergewaltigung seiner Großmutter zu 15 Monaten Haft verurteilt, davon zwei Monate unbedingt - ins Gefängnis muss er nicht, die U-Haft ist auf die unbedingte Strafe anzurechnen.
  • Der Vorfall ereignete sich am 3. März 2024, als der Jugendliche seine Großmutter angriff, nachdem sie ihm den Zugang zu einem Club verweigert hatte.
  • Der Jugendliche wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, muss aber weiterhin in einer betreuten WG wohnen und seine therapeutischen Behandlungen fortsetzen.