BundesheerAPA/AFP

Bundesheer: Ausbilderin bot Soldaten Blowjob an

Eine Bundesheer-Ausbilderin soll Grundwehrdienern einen Blowjob zur "Motivation" angeboten haben. Sie soll die jungen Soldaten auch mit unangebrachten Kosenamen angesprochen haben. Die Frau Korporal musste sich daraufhin disziplinär verantworten. Strafe gab es keine, ihre Blowjob-Aussage sei als Belustigung empfunden worden.

Konkret soll die Frau laut Zeugen gesagt haben: "Muss ich euch jetzt einen blasen, damit ihr motiviert seid?" 

Knapp zwei Wochen später, als eine Angelobung angestanden sei, habe sie gesagt: "Ein Bier und ein Blowjob am Abend und dann passt es eh schon wieder". Das berichtete "Die Presse" am Montag. 

Zudem soll die Frau Korporal eine Reihe von Spitznamen für die Grundwehrdiener gehabt haben, u.a. Barbie, Wackeldackel, Hanni, Schnucki, Brille, Dicker, Dönermann oder Großmaul.

Grund dafür sei gewesen, dass sie Probleme gehabt habe, sich die echten Namen zu merken. Laut der Ausbilderin hätten sich die jungen Soldaten aber nicht über die ihnen zugeteilten Namen beschwert.

Keine sexuelle Belästigung, sondern nur Belustigung

Wegen dieser Vorfälle musste sich die Frau vor der Bundesdisziplinarbehörde verantworten. Bestraft wurde sie nicht, man habe zu wenig Substrat in den Anschuldigungen gesehen, so "Die Presse". 

Die Blowjob-Aussage sei zwar von Soldaten bestätigt worden, doch ernst hätte das Angebot niemand genommen, hieß es. Ein Grundwehrdiener hätte nach dem Spruch laut Behörde sogar "erheitert den Ort verlassen". Das spreche gegen eine sexuelle Belästigung.

Was die Namenswahl angeht, gehe man davon aus, dass die Ausbilderin künftig die richtigen Namen verwenden würde. "Die Disziplinarbeschuldigte wird in Zukunft ihre Wortwahl sorgfältiger prüfen!", betonte die Behörde.

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Keine Nazi-Sager

Ebenfalls sei der Frau vorgeworfen worden, dass sie einen Soldaten gestreichelt und zwei andere "Kanaken" genannt habe. 

Zudem soll sie einem Soldaten gesagt haben: "Putzen macht frei". Er habe wissen wollen, warum er die Waffe reinigen müsse. Die Aussage erinnert an den Nazi-Spruch "Arbeit macht frei", der am KZ Auschwitz angebracht war. 

All diese Vorwürfe bestreitet die Frau. "Meine halbe Familie stammt aus Polen und daher würde ich diesen Slogan nie verwenden", wird sie zitiert.

Die Disziplinarbehörde stellte das Verfahren ein. Nicht jede spontane Äußerung dürfe "auf die Goldwaage" gelegt werden, so die Behörde.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine Bundesheer-Ausbilderin soll Grundwehrdienern einen Blowjob zur "Motivation" angeboten haben.
  • Sie soll die jungen Soldaten auch mit unangebrachten Kosenamen angesprochen haben.
  • Die Frau Korporal musste sich daraufhin disziplinär verantworten.
  • Strafe gab es keine, ihre Blowjob-Aussage sei als Belustigung empfunden worden.
  • Nicht jede spontane Äußerung dürfe "auf die Goldwaage" gelegt werden, so die Behörde.