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Bub handelte im Darknet mit Kindesmissbrauch-Material

Ein damals erst 14-Jähriger hat ab 2021 im Darknet einen regen Handel mit Darstellungen von Kindesmissbrauch betrieben. Nun wurde er dafür in Wien vor Gericht schuldig gesprochen. Er hatte ein weitreichendes Geständnis abgelegt.

Mehr als außergewöhnlich war der Fall, der am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt wurde. Ein mittlerweile 16 Jahre alter Bub hatte im Darknet jahrelang in großem Stil und auf ausgesprochen professionelle Weise mit pornografischem Material von missbrauchten Kindern gehandelt.

Der 16-Jährige wurde wegen Besitzes, Weitergabe und gewerbsmäßigen Handels mit kinderpornografischem Material verurteilt. Aus der Urteilsbegründung ging hervor, dass er sich seit 2021 - damals war er erst 14 Jahre alt - bis zum Sommer 2022 insgesamt 2.100 verbotene Dateien verschafft, abgespeichert und in weiterer Folge auf einem Marktplatz im Darknet Interessenten angeboten hatte.

Die Verkäufe wickelte der Bub hochprofessionell ab, indem er sich etwa Online-Chats bediente oder Schnipsel von einschlägigen Videos herstellte, die als sogenannte Teaser zu haben waren. Er stellte auch Screenshots mit Preislisten her und bot "Beweise" dafür an, dass es das offerierte Material tatsächlich gab. Das Gericht ging davon aus, dass der Bub mit den gehandelten Darstellungen von Kindesmissbrauch zumindest 6.000 Euro verdient.

Bursche gestand 156 Uploads

Als ihm die Polizei auf die Spur kam, legte der Bub ein überschießendes Geständnis ab. "Sie haben offen die Karten auf den Tisch gelegt", billigte ihm die Richterin zu. 51 Uploads waren zum Zeitpunkt seiner ersten Einvernahme bekannt, nachdem der Schüler reinen Tisch gemacht hatte, zeigte sich, dass es mit 156 Uploads mehr als die dreifache Menge an hochgeladenem Material gab.

"So was, was da passiert ist, ist unvorstellbar", meinte die Richterin. Dessen ungeachtet kam der 16-Jährige aufgrund der besonderen Umstände der Tat und des Täters, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert wurden und über die daher nicht berichtet werden kann und darf - ohne Strafe davon.

Dreijährige Probezeit, Therapie und Bewährungshilfe

Gemäß einer Bestimmung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) erfolgte ein Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe. § 13 JGG sieht vor, dass der Ausspruch einer wegen einer Jugendstraftat zu verhängenden Strafe für eine Probezeit vorzubehalten ist, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldspruch und die Androhung des Strafausspruchs allein oder in Verbindung mit anderen Maßnahmen genügen, um den Rechtsbrecher von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

Im konkreten Fall legte die Richterin eine dreijährige Probezeit - das Maximum, was das Gesetz bietet - fest, innerhalb der sich der Bursch nichts zuschulden kommen lassen darf. Zusätzlich wurde dem 16-Jährigen per Weisung der Beginn und regelmäßige Nachweis einer Psychotherapie auferlegt und Bewährungshilfe angeordnet.

Urteil ist rechtskräftig

Den mit dem illegalen Verkauf verdienten Betrag von rund 6.000 Euro muss der Bursche zurückzahlen. Die Richterin gestand dem Jugendlichen zu, dieser habe "an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt" und sich gegenüber den Ermittlungsbehörden "sehr kooperativ" verhalten.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 16-Jährige nahm es nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger und seinen Eltern an, der Staatsanwalt gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein damals erst 14-Jähriger hat ab 2021 im Darknet einen regen Handel mit Darstellungen von Kindesmissbrauch betrieben.
  • Nun wurde er dafür in Wien vor Gericht schuldig gesprochen. Er hatte ein weitreichendes Geständnis abgelegt.
  • Der mittlerweile 16-Jährige wurde wegen Besitzes, Weitergabe und gewerbsmäßigen Handels mit kinderpornografischem Material verurteilt.