Bräutigam in Schubhaft: Abschiebung noch heute geplant
Die Aufregung ist groß: Hätte Hamza die Heiratsurkunde unterschrieben, wäre sein Verbleib in Österreich vielleicht möglich gewesen. Doch die Behörden kamen ihm zuvor.
Während der Trauung im niederösterreichischen Schloss Vösendorf nahm das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den 26-jährigen Kurden in Schubhaft.
Wie PULS 24 von seinem Rechtsanwalt Georg Klammer erfuhr, soll Hamza noch am Dienstag abgeschoben werden. Der Flug in die Türkei sei für 19.10 Uhr geplant. Seinem Mandanten gehe es "sehr schlecht" - die Schubhaftbedingungen in Österreich seien generell "nicht gut".
Wie der "Kurier" berichtete, kam Hamza 2022 nach Österreich, um dem Militärdienst in der Türkei zu entgehen. Zehn Tage vor der Hochzeit erhielt er dann die endgültige Ablehnung seines Asylantrags vom Verwaltungsgerichtshof.
Es stehe außer Streit, dass Hamza "zum Zeitpunkt der Eheschließung keinen gültigen Aufenthaltsbescheid in Österreich mehr hatte", sagte sein Anwalt Georg Klammer im Gespräch mit PULS 24. Es sei jedoch "doch etwas überraschend" gewesen, dass die Ablehnung durch den Verwaltungsgerichtshof so schnell gekommen sei.
Polizei habe Zeremonie "gestört und gestürmt"
"Die Polizei hingegen hatte nicht das Recht, die Eheschließung zu verhindern, indem sie dann de facto einfach die Zeremonie stören und stürmen", sagte Klammer.
Klammer geht davon aus, dass die Festnahme während der Zeremonie "rechtswidrig ist". Auch wenn es dagegen kein eindeutiges Gesetz gebe, würde sich seine Rechtsansicht auf das Urteil eines Höchstgerichts stützen.
Verletzung der Menschenrechtskonvention?
Vor allem der Zeitpunkt der Festnahme sorgt für Aufregung. Völker- und Menschenrechtsexperte Ralph Janik sieht darin gar eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) - das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
"Man kann von einem Staat erwarten, dass er eine Abschiebung davor macht bzw. hinbekommt. Aber nicht währenddessen", so Janik auf Twitter (mittlerweile "X").
https://twitter.com/RalphJanik/status/1747169758724637107
Manche mit "mehr Fingerspitzengefühl" als andere
Das BFA hielt in einer Stellungnahme fest, dass man "alle relevanten Aspekte im Privat- und Familienleben" genau geprüft hätte. Betont wurde aber auch, "dass keine gesetzliche Bestimmung besteht, die eine Festnahme am Standesamt unzulässig macht".
"Wir haben rechtliche Regelungen und dann gibt es Beamte, die diese vollziehen müssen. Das machen manche mit mehr, manche mit weniger Fingerspitzengefühl", sagte dazu Reinhold Lopatka, ÖVP-Spitzenkandidat für die EU-Wahl, im PULS 24 Interview: "Rechtsstaat ist Rechtsstaat, dann ist das umzusetzen, wenn kein Aufenthaltstitel da ist".
Zusammenfassung
- Hamza und Gundula wollten sich am Samstag das Ja-Wort geben - doch während der Trauung wurde der Bräutigam festgenommen.
- Wie PULS 24 von seinem Rechtsanwalt Georg Klammer erfuhr, soll Hamza noch am Dienstag abgeschoben werden.
- Vor allem der Zeitpunkt der Festnahme sorgt für Aufregung. Völker- und Menschenrechtsexperte Ralph Janik sieht darin gar eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
- "Wir haben rechtliche Regelungen und dann gibt es Beamte, die diese vollziehen müssen. Das machen manche mit mehr, manche mit weniger Fingerspitzengefühl", sagte dazu Reinhold Lopatka (ÖVP).