Boris Becker gewann Unterlassungsklage gegen Oliver Pocher
Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiter zu verbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg. Außerdem müsse Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien.
Klage in erster Instanz zurückgewiesen
Strittig waren Sequenzen eines Fernsehbeitrags aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. Das Gericht folgte mit seinen Urteil nicht dem Offenburger Landgericht. Es hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher (45) in erster Instanz zurückgewiesen.
Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte bereits Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: "Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes - gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde - hinnehmen muss."
Zusammenfassung
- Deutschlands Ex-Tennisstar Boris Becker (56) hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Komiker Oliver Pocher in zweiter Instanz durchgesetzt.
- Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiter zu verbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg.
- Außerdem müsse Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien.