Bluttat mit Schneestangen: 18 Jahre und Einweisung
Ein 19-Jähriger, der im Februar eine Gleichaltrige mit Schneestangen getötet haben soll, ist am Donnerstag in Linz wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, denn ein Gutachten hatte ihm Gefährlichkeit und Wiederholungsgefahr attestiert. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der damals erst 18-Jährige und seine 19-jährige Bekannte waren im Februar gemeinsam in Tschechien im Casino gewesen. Auf dem Heimweg kam es in einem Wald nahe dem Skigebiet Sternstein nach Intimitäten zu der Attacke. Der junge Mann habe die Schülerin zunächst mit einer Schneestange geschlagen, so die Anklage.
Dann dürfte es zu einem regelrechten Kampf gekommen sein, bei dem die Schülerin noch mit dem Auto flüchten wollte, aber in einer Schneewechte stecken blieb. Der Bursch soll sie daraufhin mit einer zweiten Schneestangen getötet haben. Sonntagfrüh fand ein Autofahrer die Leiche der Schülerin auf einem Forstweg.
Blutige Kleidung
Der Angeklagte sei dann am Heimweg noch bei einer Tankstelle gewesen, wo er seine blutige Kleidung mit einem Wildunfall begründete, schilderte der Staatsanwalt. Am nächsten Tag sagte er zu Hause, er fahre zur Polizei.
Dort habe er nach einem Einbruchsversuch in einen Hofladen, wegen dem er ebenfalls angeklagt ist, einen Termin gehabt. Stattdessen sei er aber in einen Wald gefahren und habe die in seinem Auto zurückgebliebenen Habseligkeiten der Toten und seine blutige Kleidung entsorgt.
Wollte nach Kanada flüchten
Bei der Polizei sagte der damals 18-Jährige, dass er das Auto so rasch wie möglich "über Export verkaufen" und nach Kanada flüchten wollte, er habe bereits nach Flügen gesucht. Dass er sich dann doch gestellt habe, sei dem Drängen seines Bruders zu verdanken, dem er die Tat gestanden hatte. Für den Staatsanwalt ist klar, dass der Angeklagte einen Tötungsvorsatz gehabt habe, das habe dieser schließlich selbst eingeräumt.
Er habe der Anklage "nichts entgegenzusetzen", sagte der Verteidiger, sein Mandant werde die volle Verantwortung übernehmen. Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er weigerte sich, Fragen zu beantworten, sondern verlas lediglich eine schriftliche Erklärung.
"Ich übernehme die volle Verantwortung", hieß es darin und, dass es "für mein Handeln keine Entschuldigung gibt". Seine - Zitat - "Kurzschlusshandlung" führe er auf "ein Sammelsurium von Umständen" zurück wie den Konsum von "Substanzen", Alkohol und Medikamenten sowie eine Spielsucht.
Psychiaterin warnt vor ähnlichen Taten
Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner sieht eine pathologische Spielsucht ebenso wenig wie eine Schizophrenie, von der der Angeklagte immer behauptet habe, daran zu leiden. Sie bescheinigt dem 19-Jährigen in ihrem Gutachten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und die Gefahr, dass er wieder ähnliche Taten begehen könnte.
Wenn er in Rage gerät, seien schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten zu befürchten. Ein Prognosetool, das auf dem Verhalten von Straftätern beruhe, habe den Angeklagten in die sechste von sieben Risiko-Kategorien eingeordnet.
Wollte es "zu Ende bringen"
Zur angeklagten Tat habe er ihr geschildert, er habe es "zu Ende bringen wollen", weil er Angst gehabt habe, die 19-Jährige könnte ihn anzeigen, nachdem er sie geschlagen hatte. Er habe sogar in den Raum gestellt, ob es nicht sogar Notwehr gewesen sein könnte, die Frau zu töten, weil sich diese ja heftig gewehrt habe. "Er badet in Selbstmitleid. Das ist die typische Haltung des Narzissten."
Kastner schilderte eine problematische Kindheit des Angeklagten mit einer psychisch schwer kranken Mutter. Aufgrund seiner Geschichte und nicht allzu hoher Intelligenz sei er an mehreren Ausbildungsplätzen gescheitert und habe begonnen, "die Opferrolle einzunehmen". Im Vorjahr sei er zu einer Psychiaterin gegangen und habe gesagt, er höre Stimmen.
Die Ärztin habe zwar den Verdacht geäußert, dass sich eine Schizophrenie entwickeln könnte, stellte aber keine entsprechende Diagnose, betonte Kastner, und der Angeklagte sei dann auch nicht mehr hingegangen. Er habe allerdings in seinem Umfeld erzählt, er leide an Schizophrenie, "was faktisch nicht der Fall ist", ihn aber in die Lage versetzt habe, nicht arbeiten zu müssen. Angesichts seiner Geldprobleme habe er die fixe Idee entwickelt, im Casino den Jackpot knacken zu können.
Schlimme Bilder
Gerichtsmediziner Harald Meyer warnte die Zuschauer im Vorfeld seines Vortrags - keinesfalls unbegründet - vor den Bildern, die er zeigen werde. Er berichtete von zahlreichen Verletzungen an Kopf, Hals und im Brustbereich durch massive Fußtritte und tiefe Stiche mit einem stumpfen zylindrischen Gegenstand, wohl einer Schneestange. Er selbst habe noch nie eine solche Ansammlung von Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung, die so tief in den Körper eingedrungen seien, gesehen, sagte der stellvertretende Leiter der Salzburger Gerichtsmedizin. Der Angeklagte sah bei dem bebilderten Vortrag weg.
Als jungem Erwachsenen drohen dem 19-Jährigen im Fall einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre Haft, lebenslang gibt es in dieser Altersgruppe nicht. Ein Urteil ist am Abend zu erwarten.
Einstimmiger Schuldspruch
Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordes und des versuchten Einbruchsdiebstahls schuldig. Als jungem Erwachsenen drohten dem 19-Jährigen zehn bis 20 Jahre Haft, lebenslang gibt es in dieser Altersgruppe nicht. Verhängt wurden 18 Jahre.
Angesichts der Brutalität der Tat sei "nichts anderes denkbar gewesen als der obere Rand des Strafrahmens", sagte der Vorsitzende des Geschworenensenats in der Urteilsbegründung. Dementsprechend hoch fielen auch die Privatbeteiligtenzusprüche aus: Insgesamt muss der Angeklagte den Angehörigen 145.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen und zudem die Begräbniskosten.
Zusammenfassung
- Ein 19-Jähriger soll im Februar eine Frau mit Schneestangen getötet haben.
- Dafür steht er aktuell vor Gericht.
- Er bekannte sich schuldig.