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Bisher 11.565 verpflichtende Beratungen zum Gewaltschutz

2023 wurden mehr Männer zur Gewaltprävention vorgeladen als im Vorjahr. Zudem wurden mehr Betretungsverbote ausgesprochen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vor wenigen Tagen bestätigt, dass im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt die verpflichtende sechsstündige Präventionsberatung für sogenannte Gefährder - in rund 90 Prozent der Fälle handelt es sich um Männer - verfassungskonform ist.

Im heurigen Jahr (Stand: 30. November) sind bereits 11.565 Personen zur Gewaltprävention vorgeladen worden - deutlich mehr als im Vergleichszeitraum 2022, als dieses Instrument 10.940 ergriffen wurde.

Seit Herbst 2021 gibt es neben den Betretungs- und Annäherungsverboten sowie den sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen zusätzlich die Möglichkeit, gewaltbereite bzw. gewalttätige Männer zu Beratungsterminen zu verpflichten, um deren Partnerinnen bzw. Familien vor zukünftigen Tätlichkeiten und Misshandlungen zu schützen.

Dieses Instrument hat sich mittlerweile etabliert, wie aus von der APA angefragten Zahlen des Innenministeriums hervorgeht. Auch bei den Betretungsverboten sowie den Fallkonferenzen gab es heuer Zuwächse. Bis 1. Dezember 2023 wurden 13.847 Betretungsverbote ausgesprochen, um 509 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. 225 Fallkonferenzen sind in den ersten elf Monaten des Jahres abgehalten worden, im Vorjahr waren es im selben Zeitraum 185 und 209 im gesamten Jahr.

"Anzeigeverhalten hat sich geändert"

"Die Zahlen steigen nicht unbedingt deshalb, weil die Gewalt per se mehr wird. Das Anzeigeverhalten hat sich geändert", stellte dazu der Sprecher des Bundeskriminalamts, Heinz Holub-Friedreich, klar. Das Vertrauen in die Polizei sei vorhanden, weshalb vermehrt Anzeigen gegen gewalttätige Übergriffe im familiären Bereich erstattet würden: "Dadurch wird das Dunkelfeld verkleinert."

Gerade an der steigenden Zahl der Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen zeige sich außerdem, "dass die Stakeholder untereinander zusammenarbeiten, um bei High-Risk-Fällen umfassende koordinierte Maßnahmen zu setzen", betonte Holub-Friedreich im Gespräch mit der APA.

Gewaltschutz in Polizei-Ausbildung

Dem Thema Gewaltschutz trägt die Polizei inzwischen auch in ihrer Ausbildung in Theorie und Praxis Rechnung. Der Themenbereich "Gewalt in der Privatsphäre" ist in der polizeilichen Grundausbildung in einem Umfang von 45 Unterrichtseinheiten verankert, die sich in vier Module aufgliedern. Dabei wird in der Bundeshauptstadt ein Seminar vom Gewaltschutzzentrum Wien, in einigen Bundesländern unter Beteiligung der lokalen Frauenhäuser durchgeführt. Auch im Rahmen der Dienstführenden- und Offiziersausbildung ist das Gewaltschutzgesetz ein wesentlicher Bestandteil im Ausbildungsplan.

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  • Im heurigen Jahr sind bereits 11.565 Personen zur Gewaltprävention vorgeladen worden - deutlich mehr als im Vergleichzeitraum 2022, als dieses Instrument 10.940 ergriffen wurde.