Bewährungsablehnung für Oscar Pistorius offenbar ein Fehler
Die Behörde hatte argumentiert, Pistorius könne erst im August 2024 Bewährung beantragen. Der 36-Jährige habe noch nicht die Hälfte seiner Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten abgesessen, die ihm laut südafrikanischem Gesetz automatisch Anspruch auf eine Bewährungsanhörung gewährleistet, lautete im März die Begründung der Justizvollzugsbehörde.
Das korrekte Datum zur Berechnung des Bewährungsanspruchs sei der 6. Juli 2016, teilte das Verfassungsgericht mit. Die Behörde habe sich an einem falschen Datum orientiert. Verwirrung sei entstanden, weil der ehemalige Athlet 2014 zunächst eine Haftstrafe von fünf Jahren erhalten hatte. Diese wurde 2016 auf sechs Jahre erhöht. Nach nochmaligem Einspruch der Staatsanwaltschaft wurde Pistorius Ende 2017 schließlich zu 13 Jahren und fünf Monaten verurteilt. Pistorius habe unter Berücksichtigung des korrekten Datums am 21. März 2023 die Hälfte seiner Strafe abgesessen, hieß es nun vom Verfassungsgericht.
Pistorius hat in der Nacht des Valentinstags 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch die Toilettentür seiner Villa in der Hauptstadt Pretoria getötet. Das Verfahren gegen Pistorius zog sich über Jahre und ging durch mehrere Instanzen.
Pistorius sagte damals aus, er habe mehrfach gefeuert, weil er hinter der Tür einen Einbrecher befürchtet habe. Doch die Beweislage sprach gegen ihn.
Bei Paralympischen Spielen gewann Pistorius auf eigens angefertigten Karbon-Prothesen sechs Goldmedaillen. Ihm waren einst als Kind wegen eines Gen-Defekts die Beine unterhalb der Knie amputiert worden.
Zusammenfassung
- Südafrikas Verfassungsgericht hat bestätigt, dass der wegen Totschlags verurteilte Ex-Spitzensportler Oscar Pistorius im März Anspruch auf eine Freilassung auf Bewährung gehabt habe.
- Die Justizvollzugsbehörde habe einen Fehler gemacht, als sie seinen Bewährungsantrag vor gut sechs Monaten ablehnte.
- Pistorius habe unter Berücksichtigung des korrekten Datums am 21. März 2023 die Hälfte seiner Strafe abgesessen, hieß es nun vom Verfassungsgericht.