Anschlag auf Polizeiauto in Linz: 18 Monate teilbedingt
Ein versuchter Aufruf zur absichtlich schweren Körperverletzung konnte dem 20-Jährigen aber nicht eindeutig nachgewiesen werden. Dieser erklärte, mit dem Anschlag "nichts zu tun" zu haben.
"Perfide" Planung und "Hinterhalt"
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten vor, über soziale Medien Jugendliche angestiftet zu haben, am 14. November gegen die Polizei etwas zu unternehmen. Grund sei der Frust über die Corona-Maßnahmen gewesen. "Perfide" soll er laut Staatsanwalt den Übergriff geplant haben. Eine Gruppe sollte Polizisten in den "Hinterhalt" führen, eine andere einen Streifenwagen mit Benzin übergießen und anzünden, was auch tatsächlich geschah.
Allerdings nahm der Staatsanwalt von einem Anklagepunkt am Ende des Verfahrens Abstand. Die Anstiftung zur absichtlich schweren Körperverletzung habe sich nicht belegen lassen. Denn ob der 20-Jährige tatsächlich auch dazu aufrief, Polizisten mit Benzin zu übergießen und anzuzünden, konnte diesem nicht eindeutig nachgewiesen werden. Dennoch plädierte der Staatsanwalt aufgrund des fehlenden Geständnisses zumindest für eine teilbedingte Strafe.
Angeklagter: Wollte nur reden
Der Angeklagte bestritt hartnäckig die Anschuldigungen. Er habe nicht zum Aufstand gegen die Polizei aufgerufen, sondern lediglich gepostet: "Ebelsberg 18 Uhr". Dass er dort, wie er meinte, mit seinen Followern über Corona-Maßnahmen reden wollte, war für den Staatsanwalt "an den Haaren herbeigezogen". Doch der junge Mann blieb dabei. Am 14. November sei er abends mit seinem Hund Barik - so heißt auch die Jugendbande - spazieren gegangen, habe kurz die Jugendlichen getroffen und begrüßt. Anschließend sei er heim gegangen, "damit nichts Schlimmes passiert".
Mehrere Verurteilungen
"Ich wollte da nicht mehr dabei sein", versicherte er. Erst wenige Tage vor dem 14. November war er wegen eines anderen Delikts vor dem Richter gestanden. Jetzt nach den Wochen in der U-Haft und dem neuerlichen Prozess sei ihm erst recht klar geworden, dass "ich bisher ziemlich viel verkackt habe", spielte er auf seine bisherigen Verurteilungen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung an.
Führend an einer Zusammenkunft habe sein Mandant keinesfalls teilgenommen. Diese Anschuldigung hielt der Verteidiger für "konstruiert". Nur "aus dem Posting abzuleiten, mein Mandant ist der Rädelsführer, ist etwas dünn". Es gebe "keine einzige Schilderung, aus der hervorgehe, was konkret mein Mandant tatsächlich gemacht hat". Er beantragte einen Freispruch.
Richter glaubte nicht an Reue
Diese reumütige Einsicht nahm der Richter dem Angeklagten nicht wirklich ab. Daran konnte auch dessen Zugeständnis, trotz Waffenverbots ein Samuraischwert "zur Deko" besessen zu haben, nichts ändern. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Aufruf zur gemeinschaftlichen Gewalt zu einer tat- und schuldangemessenen Strafe von 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Eine Bewährungshilfe wurde angeordnet. Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Ein Bandenchef, der im November 2021 Jugendliche aufgestachelt hat, ein Polizeiauto im Linzer Stadtteil Ebelsberg anzuzünden, wurde vom Gericht zu 18 Monaten teilbedingter Haft - sechs davon unbedingt - rechtskräftig verurteilt.
- Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten vor, über soziale Medien Jugendliche angestiftet zu haben, am 14. November gegen die Polizei etwas zu unternehmen.
- Der Angeklagte bestritt hartnäckig die Anschuldigungen.