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Abstimmung zu EU-Renaturierungsgesetz abgesagt

Eine für heute Freitag geplante unverbindliche Abstimmung unter den 27 EU-Botschaftern zum EU-Renaturierungsgesetz wurde kurzfristig wieder abgesagt. Auch beim Rat der EU-Umweltminister am Montag, wo das Gesetz final abgesegnet werden sollte, werde es nicht zu einer Abstimmung kommen, hieß es aus EU-Kreisen. Für eine qualifizierte Mehrheit fehle noch die Stimme eines zusätzlichen Landes, sagte ein EU-Diplomat.

Das Thema solle bald wieder im Ausschuss der EU-Botschafter auf die Tagesordnung kommen, ein Zeitpunkt sei aber noch nicht bekannt, so der gleiche EU-Diplomat. Eigentlich hatten sich die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament bereits auf einen Kompromisstext für das Gesetz geeinigt. Die Zustimmung unter den EU-Staaten bröckelte zuletzt, nachdem unter anderem die Niederlande und Ungarn ihre Zustimmung zurückzogen.

Weitere Länder, die das Renaturierungsgesetz ablehnen bzw. sich enthalten wollten, seien Italien, Schweden, Finnland und Polen, sowie Österreich und Belgien, wie aus EU-Kreisen zu vernehmen war. Laut einem Berechnungstool des Rates würde es reichen, wenn eins dieser Länder seine Position ändert, um eine qualifizierte Mehrheit (mindestens 15 von 27 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung abbilden) zu finden.

Österreich muss sich wegen eines Beschlusses der Bundesländer enthalten. Allerdings betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Freitag am Rande des EU-Gipfels, dass er das Gesetz auch ablehne, "weil der Grundfehler daran liegt, viel zu rasterförmig über die EU drüberzugehen. Jedes Land hat seine Besonderheiten, auch die Landwirtschaft in jedem Land, daher ist es wichtig, dem Rechnung zu tragen", sagte Nehammer gegenüber Journalisten.

Der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Günther Sidl (SPÖ) spricht mit Blick auf die fehlende Mehr von einer "groben Fehlentscheidung", die auch "eine Gefahr für den EU-Gesetzgebungsprozess als Ganzes" sei. (...) "wenn erzielte Einigungen jetzt vor der Wahl nach der Reihe nicht mehr halten, stellt das den gesamten demokratischen Prozess in Frage", warnt Sidl in einer Aussendung.

Der WWF kritisierte schon vor dem Bekanntwerden der heutigen Entscheidung, die "fahrlässige Blockadehaltung" der Bundesländer gegen das EU-Renaturierungsgesetz, das nach jahrelangen Vorbereitungen in der finalen Verhandlungsphase ist. "Das geplante Gesetz wäre ein riesiger Fortschritt und genau die richtige Antwort auf die eskalierende Klima- und Biodiversitätskrise. Dass die neun Landeshauptleute diese Weichenstellung für ganz Europa sabotieren, ist völlig verantwortungslos", sagt WWF-Biodiversitätssprecher Joschka Brangs. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) ist durch die einheitliche negative Stellungnahme der Bundesländer gebunden und muss den Vorschlag im Rat ablehnen.

Sebastian Theissing-Matei von Greenpeace-Österreich, nennt es einen "Skandal, dass die EU-Staaten das EU-Renaturierungsgesetz torpedieren." Die Natur in Österreich und ganz Europa stehe an einem Kipppunkt. "Wir brauchen dringend dieses Erste-Hilfe-Paket, um eine lebenswerte Zukunft für künftige Generationen abzusichern."

Global 2000 forderte die Bundesländer auf, ihre Blockadehaltung sofort zu beenden. "Es wäre inakzeptabel, wenn das bereits fertig ausverhandelte Gesetz aufgrund einer österreichische Enthaltung in der Zielgeraden noch zu Fall gebracht wird", sagte Helmut Burtscher-Schaden, Global 2000-Umweltchemiker.

Das geplante EU-Gesetz sieht vor, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich im November auf entsprechende Vorgaben, wonach die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz von Naturräumen ergreifen müssen. Ende Februar segnete das Europaparlament den Kompromiss ab, womit nur mehr die formale Zustimmung der EU-Staaten fehlt, damit die Verordnung in Kraft treten kann.

ribbon Zusammenfassung
  • Die für heute angesetzte Abstimmung der 27 EU-Botschafter zum EU-Renaturierungsgesetz wurde kurzfristig abgesagt, da die notwendige qualifizierte Mehrheit fehlt.
  • Mehrere Länder, inklusive der Niederlande und Ungarn, zogen ihre Zustimmung zurück, während Österreich sich aufgrund eines Bundesländerbeschlusses enthalten muss.
  • Das EU-Gesetz soll Maßnahmen zum Schutz von Naturräumen durch Aufforstung von Wäldern, Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Flüssen vorschreiben.