Ab Freitag strengere Regeln in oö. Einkaufszentren
Ausnahmen gelten nur für Kinder oder in gesundheitlichen Notfällen. Hintergrund waren Menschenansammlungen vor Lokalen, die zwar geschlossen sind, aber Take-away anbieten. Laut Verordnung darf man die allgemeinen Bereiche von Malls nur mehr betreten, um zu den Geschäften und Dienstleistungsbetrieben zu gelangen.
Analoges gilt auch für Bahnhöfe. Ausgenommen sind natürlich Reisende, die ihren Reisezweck allerdings bei Kontrollen glaubhaft machen müssen.
Zusammenfassung
- Ab Freitag gelten in Oberösterreich strengere Vorschriften in Einkaufszentren und Markthallen: Es ist nicht mehr erlaubt, dort zu verweilen oder Essen zu konsumieren.
- Ausnahmen gelten nur für Kinder oder in gesundheitlichen Notfällen.
- Hintergrund waren Menschenansammlungen vor Lokalen, die zwar geschlossen sind, aber Take-away anbieten.
- Ausgenommen sind natürlich Reisende, die ihren Reisezweck allerdings bei Kontrollen glaubhaft machen müssen.