APA/APA/THEMENBILD/JOCHEN HOFER

33-Jähriger in Vorarlberg nach Mordversuchen eingewiesen

Ein Messerangriff hat am Freitag das Landesgericht Feldkirch beschäftigt. Ein Bewohner soll Ende Mai 2024 in Feldkirch im Zuge von Bauarbeiten in einem Einfamilienhaus zwei Handwerker im Alter von 29 und 53 Jahren mit einem Küchenmesser attackiert haben. Die Verletzten retteten sich aus dem Haus. Der Angreifer wurde vom Einsatzkommando Cobra überwältigt. Bei dem Prozess wegen Mordversuchs wurde der Mann nun rechtskräftig in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Die beiden Handwerker wechselten am 27. Mai im Elternhaus des Betroffenen eine Tür aus. Der heute 33-Jährige unterhielt sich mit den Arbeitern, ehe er wortlos ohne jeden Anlass ein Messer zückte und beiden Männern in den Bauch stach. Der damals 53-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt, er leidet heute noch an einer posttraumatischen Belastungsstörung, sodass er nicht arbeiten kann. Noch schlimmer wurde sein damals 29-jähriger Arbeitskollege verletzt, er musste notoperiert werden. Beide konnten nach der Tat aus dem Haus flüchten.

Der Mann wurde zunächst von seinem ebenfalls im Haus lebenden Vater überwältigt. Später gelangte der 32-Jährige aber wieder in den Besitz des Messers und verschanzte sich. Die Festnahme erfolgte schließlich durch die Cobra unter Einsatz eines Tasers.

Das gerichtsmedizinische Gutachten bestätigte bei dem Prozess am Freitag, dass die beiden Männer lebensgefährlich verletzt waren. Gerichtspsychiater Reinhard Haller kam in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass der Mann infolge seiner Erkrankung damals in einem hochpsychotischem Zustand und damit nicht zurechnungsfähig war. Der Betroffene habe in seiner Jugend ziemlich viele Drogen genommen. Regelmäßiger und hoher Konsum von Cannabis habe immer wieder Verfolgungswahnvorstellungen ausgelöst. Die Zukunftsprognose des Betroffenen sah Haller als düster an, sollte er nicht weiter stationär behandelt werden.

Die Geschworenen kamen rasch zu einem Ergebnis. Die zwei Messerangriffe wären im Zustand der Zurechnungsfähigkeit als Mordversuch zu qualifizieren. Da es an dieser jedoch fehlte, war der Mann nicht schuldfähig. Er ist daher nicht zu bestrafen, sondern in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Festnahme des Täters erfolgte durch das Einsatzkommando Cobra, nachdem er sich im Haus verschanzt hatte. Die Entscheidung des Gerichts, den Mann nicht zu bestrafen, sondern in ein therapeutisches Zentrum einzuweisen, ist rechtskräftig.