APA/AFP/FILIPPO MONTEFORTE

Italien: Impfzwang für Ärzte, Apotheker und Pflegepersonal

Italien führt für Gesundheitspersonal einen Impfzwang ein. Wer die Impfung verweigert, darf keinen Patienten-Kontakt haben.

Der Ministerrat in Rom hat am Mittwochabend eine Verordnung zur Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal verabschiedet. Die Impfpflicht gilt auch für Apotheker und für Ärzte mit einer eigenen Praxis.

Die Impfung könne nur bei bewiesener Gefahr für die Gesundheit bei ganz spezifischen Bedingungen ausgesetzt werden. Regionen und autonome Provinzen werden den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Personal melden müssen.

Impfverweigerer können Aufgaben übernehmen, die sie nicht in Kontakt mit Patienten bringen. Wenn dies nicht möglich ist, werden sie bis zum 31. Dezember 2020 vom Dienst ausgesetzt.

Vom 3. bis zum 30. April wird ganz Italien zur Rote Zone mit strengen Restriktionen. Sollten die Infektionszahlen bis Ende April stark zurückgehen, könnte der Ministerrat eine Lockerung der Restriktionen beschließen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Ministerrat in Rom hat am Mittwochabend eine Verordnung zur Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal verabschiedet. Die Impfpflicht gilt auch für Apotheker und für Ärzte mit einer eigenen Praxis.
  • Die Impfung könne nur bei bewiesener Gefahr für die Gesundheit bei ganz spezifischen Bedingungen ausgesetzt werden. Regionen und autonome Provinzen werden den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Personal melden müssen.
  • Impfverweigerer können Aufgaben übernehmen, die sie nicht in Kontakt mit Patienten bringen. Wenn dies nicht möglich ist, werden sie bis zum 31. Dezember 2020 vom Dienst ausgesetzt.
  • Vom 3. bis zum 30. April wird ganz Italien zur Rote Zone mit strengen Restriktionen. Sollten die Infektionszahlen bis Ende April stark zurückgehen, könnte der Ministerrat eine Lockerung der Restriktionen beschließen.