Neue Regeln für Geimpfte beim Grünen Pass
Am Sonntag trat eine wichtige Änderung beim Grünen Pass in Kraft. Die Immunisierung mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca gilt ab sofort nur noch mit der zweiten Teilimpfung. Ausnahme ist der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem nur eine Impfung notwendig ist.
Bisher galt man schon ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich als "geimpft". Nun erhält man des "G" im Grünen Pass ab dem Tag der Zweitimpfung. Ein allfällig schon nach dem ersten Stich ausgestellter QR-Code verliert damit seine Gültigkeit.
Genesene brauchen nach wie vor nur einen Stich zur Immunisierung. Allerdings muss man einen Antikörpertests nachweisen, der nicht älter als drei Monate ist. Wer nicht geimpft ist, muss sich testen lassen, wobei in der Nachtgastronomie nur PCR-Tests akzeptiert werden. PCR-Tests gelten 72 Stunden lang, Antigen-Tests 24 Stunden lang.
Die "Grüne Pass"-App muss auf aktualisiert werden, damit sie den neuen Regeln entspricht.
Wo gilt die 3-G-Regel?
Erforderlich ist der Grüne Pass für alle Menschen ab 12 Jahren, in Wien gilt die 3-G-Regel für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr. Die 3-G-Regel gilt aktuell unter anderem in der Gastronomie, der Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistern, in Freizeiteinrichtungen wie Tanzschulen und Tierparks, in Kulturbetrieben (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Bücherein und Archiven), in nicht öffentlichen Sportstätten, bei Zusammenkünften von mehr als 100 Personen, bei Messen und Reisebussen sowie in Ausflugsschiffen.
Zusammenfassung
- Ab Sonntag trat eine wichtige Änderung beim Grünen Pass in Kraft. Die Immunisierung mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca gilt ab sofort nur noch mit der zweiten Teilimpfung.
- Bisher galt man schon ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich als "geimpft". Nun erhält man des "G" im Grünen Pass ab dem Tag der Zweitimpfung.
- Ein allfällig schon nach dem ersten Stich ausgestellter QR-Code verliert damit seine Gültigkeit.
- Genesene brauchen nach wie vor nur einen Stich zur Immunisierung. Allerdings muss man einen Antikörpertests nachweisen, der nicht älter als drei Monate ist.
- Wer nicht geimpft ist, muss sich testen lassen, wobei in der Nachtgastronomie nur PCR-Tests akzeptiert werden. PCR-Tests gelten 72 Stunden lang, Antigen-Tests 24 Stunden lang.