Änderung der Silvester-Verordnung: Welche Corona-Regeln nun gelten
Das Gesundheitsministerium hat bei der aktuell geltenden Corona-Maßnahmenverordnung noch eine kleine Änderung vorgenommen: Künftig sind zwischen 22 und 5 Uhr Zusammenkünfte von zehn Geimpften und Genesenen erlaubt - ohne Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern. Das betrifft die Zeit nach der bis 1. Jänner geltenden Silvester-Ausnahmeregelung.
Nicht mehr als zehn Personen
Bisher waren mit "2G" - also für Geimpfte und Genesene - nachts Treffen von bis zu vier Erwachsenen und sechs Kindern zulässig. Auf diese Unterscheidung wird jetzt verzichtet. Ab 22 Uhr sind nur Zusammenkünfte von "nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten" erlaubt.
Zwischen 5 und 22 Uhr dürfen sich maximal 25 Personen mit Impf- oder Genesungsnachweis treffen (bei Zusammenkünften bzw. Veranstaltungen mit Sitzplatz-Zuweisung oder weiteren Bedingungen wie der Vorlage eines negativen Testergebnisses sind auch mehr Personen zulässig). Für Ungeimpfte treten mit 2. Jänner wieder die - für Silvesterfeiern gelockerten - strengen Lockdown-Ausgangsbeschränkungen in Kraft.
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Zusammenfassung
- Das Gesundheitsministerium hat bei der aktuell geltenden Corona-Maßnahmenverordnung noch eine kleine Änderung vorgenommen.
- Künftig sind zwischen 22 und 5 Uhr Zusammenkünfte von zehn Geimpften und Genesenen erlaubt - ohne Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern. Das betrifft die Zeit nach der bis 1. Jänner geltenden Silvester-Ausnahmeregelung.
- Bisher waren mit "2G" - also für Geimpfte und Genesene - nachts Treffen von bis zu vier Erwachsenen und sechs Kindern zulässig. Auf diese Unterscheidung wird jetzt verzichtet.
- Ab 22 Uhr sind nur Zusammenkünfte von "nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten" erlaubt.
- Für Ungeimpfte treten mit 2. Jänner wieder die - für Silvesterfeiern gelockerten - strengen Lockdown-Ausgangsbeschränkungen in Kraft.