Der Fall der Verweigerung der Einreise von Novak Djokovic nach Australien ist um eine Dimension reicher. In einer gerichtlichen Eingabe vom Samstag führten die Anwälte des serbischen Tennisstars eine Covid-19-Infektion im Dezember ins Treffen. Der Weltranglisten-Erste soll demnach von einer Impfung befreit gewesen sein. Er habe jedenfalls über eine schriftliche Genehmigung der australischen Einwanderungsbehörde verfügt, bevor er in das Land reiste, lautet die Argumentation.