Masken sollen dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken sowie bei Dienstleistungen getragen werden, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 23.00 Uhr auf 1.00 Uhr ausgeweitet, das Vier-Personen-Limit fällt.