Der Kostenersatz bei Freisprüchen in Strafverfahren wird deutlich erhöht. Im Extremfall können bis zu 60.000 Euro für Anwaltskosten beigesteuert werden, sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat präsentierten.