Arbeitgeber müssen ihrem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind, meint Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien. Denn der Arbeitgeber habe das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein. Die Arbeiterkammer warnt als Reaktion darauf vor einer "Angstmache", insbesondere solange erst 10 Prozent der Bevölkerung vollen Impfschutz haben.