Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird nun das Straflandesgericht Wien mit der "Durchsetzung" des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) im Zusammenhang mit der Aktenlieferung von Finanzminister Gernot Blümel an den U-Ausschuss befassen. Dies erklärte er am Mittwochabend, nachdem der Verfassungsgerichtshof zuvor den Ball an ihn zurück gespielt hatte. Das Staatsoberhaupt hatte sich zuvor um eine Einschätzung an das Höchstgericht gewandt.