Doping-Affäre um Sinner: Berufung eingelegt
Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA teilte mit, in dem Fall am vergangenen Donnerstag Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne eingelegt zu haben. Die WADA mit Sitz in Montréal fordert "eine Sperre von einem bis zwei Jahren" für Sinner.
WADA fordert Sperre
Der Weltranglistenerste Sinner wurde im März zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet. Eine Sperre bekam der 23-Jährige nicht. Die verantwortliche Tennis-Agentur ITIA begründete den Freispruch damit, dass dem zweimaligen Grand-Slam-Turniergewinner kein vorsätzliches Verschulden und keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.
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Diese Feststellung ist nach Ansicht der WADA "nach den geltenden Regeln nicht korrekt". Die WADA fordert eine Sperre; eine zusätzliche Streichung von Ergebnissen neben denen, die bereits vom erstinstanzlichen Gericht veranlasst wurden, verlangt die Behörde aber nicht. Sinner hatte Anfang September die US Open gewonnen.
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Sinner hatte in einem Statement, das er in den sozialen Netzwerken veröffentlichte, erklärt, dass die Substanz über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt sei. Demnach habe der Betreuer ein in Italien rezeptfreies Clostebol-haltiges Spray benutzt, um einen Schnitt an seinem Finger zu behandeln.
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Der ITIA zufolge hielten wissenschaftliche Sachverständige Sinners Erklärung für glaubwürdig. Deshalb habe die Tennis-Agentur auch davon abgesehen, Sinner zumindest vorläufig zu suspendieren. Das hatte innerhalb der Tennis-Szene für Unverständnis gesorgt.
Am Samstag reagierte die ITIA auf die WADA-Entscheidung mit einer Erklärung: "Das Verfahren wurde gemäß den Richtlinien des Welt-Anti-Doping-Codes durchgeführt. Die ITIA erkennt jedoch das Recht der WADA an, gegen die Entscheidung des unabhängigen Tribunals Berufung einzulegen, und respektiert es."
Zusammenfassung
- Jannik Sinner droht trotz Freispruchs eine Sperre wegen zwei positiver Doping-Tests im März. Die WADA hat Berufung beim CAS eingelegt und fordert eine Sperre von ein bis zwei Jahren.
- Die ITIA hatte Sinner freigesprochen, da ihm kein vorsätzliches Verschulden nachgewiesen werden konnte. Sinner erklärte, dass die Substanz durch seinen Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt sei.
- Sinner gewann Anfang September die US Open. Die WADA hält die Entscheidung der ITIA für nicht korrekt und fordert eine Sperre. Die ITIA erkennt das Recht der WADA an, Berufung einzulegen.